Kontakt
Stadtverwaltung Tengen
Marktstr. 1
78250 Tengen
Tel.: 07736/9233-0
Fax: 07736/9233-40
stadt@tengen.de
Öffnungszeiten Rathaus
Montag bis Freitag: 08.30-12.00 Uhr
Donnerstags: 14.00-18.00 Uhr
ansonsten Termine nach Vereinbarung
Zollbestimmungen
Die Stadt Tengen wurde durch das Grenzschutzamt Weil am Rhein zum Kreis der "Grenznahe Gemeinden" eingestuft.
Einwohner und zeitweilige Besucher, als Ferien- oder Kurgäste, dürfen die Grenzübergangsstellen, die im Verwaltungsgebiet des Landkreises liegen, benützen.
Dabei ist zu beachten:
- Alle Personen, die diese Vergünstigungen in Anspruch nehmen, müssen gültige Grenzübertrittspapiere mit sich führen.
- Personen, die in Deutschland oder in der Schweiz der Visumspflicht unterliegen,ist der Grenzübertritt außerhalb der Verkehrsstunden nicht gestattet.
- Zollpflichtige Waren dürfen weder in der Schweiz noch nach Deutschland eingeführt werden.
- Das Kontrollrecht der Grenzbehörden bleibt unberührt.










