Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Sozialleistungen bekommen oder über geringes Einkommen verfügen (als Wohngeld-, Kinderzuschlagsempfänger), sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:
Mittagessen Übernahme der Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder in der Kindertageseinrichtung
Nachhilfeunterricht Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler, wenn vorhandene schulische Angebote nicht ausreichen, die wesentlichen Lernziele (z.B. ausreichendes Leistungsniveau, Versetzung, Schulabschluss) zu erreichen
Lernmaterial (Schulpauschale) Zuschuss für Lernmaterialien (z.B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial) in Höhe von 150 Euro jährlich (100 Euro zum 1.8. jeden Jahres und 50 Euro im Februar)
Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten Beitrag in Höhe von 15 Euro monatlich für
Aktivitäten in den Bereichen Sport und Kultur (z.B. Fußballverein),
Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder-Freizeit)
Tagesausflüge und Klassenfahrten Übernahme der Kosten für:
eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung
mehrtägige Klassenfahrten der Schule / der Kindertageseinrichtung
Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler Übernahme der Beförderungskosten zur Schule
Zuständige Stelle
Den zuständigen Ansprechpartner nennt Ihnen
die Stadtverwaltung, wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen
das Landratsamt, wenn Sie in einem Landkreis wohnen In einigen Landkreisen nehmen Stadtverwaltungen die Aufgaben wahr
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Landkreistag hat dessen ausführliche Fassung am 28.07.2020 freigegeben.