Informationen zur Grundsteuerreform

Das Ministerium für Finanzen hat zur Abgabe einer Feststellungserklärung bis zum 31.10.2022 aufgefordert,
da das Finanzamt für Zwecke der Grundsteuer sämtliche Grundstücke zum Stichtag 01.01.2022 neu bewerten
muss.

Über "Mein ELSTER" müsen die Feststellungserklärungen elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt
werden. Nur in begründeten Härtefällen kann die Feststellungserklärung in Papierform abgeben werden.

Die Hotline des Finanzamtes Singen ist unter der Telefonnummer 07731/823-350 zu erreichen.
Es werden auch Fragen zu ELSTER beantwortet.

Die Bodenrichtwerte sind wie folgt abrufbar:
BORIS BW "Bodenrichtwerte Grundsteuer B":
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw_gstb&commune=Tengen&lang=de

Bei Fragen können Sie sich zudem an den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Singen,
Tel.: 07731/85-490, wenden