Gewässerschau in Büßlingen und Beuren a.R.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wie bereits veröffentlicht, wird die Stadt Tengen auf Grundlage § 32 Abs. 6 Wassergesetz für Baden-Württemberg dieses Jahr mit dem Landratsamt Konstanz Gewässerschauen für Gewässer II. Ordnung fortführen.
Die Gewässerschau wird im Moment  für Teile der „Biber“ und des „Körbelbaches“ in Büßlingen, sowie der „Biber“  (Ortslage) in Beuen a.R. geplant.
Der Termin der Gewässerschau wurde auf Dienstag, den 27.11.2018 festgelegt.
Am Vormittag werden wir in Büßlingen die Biber vom Sportplatz bis zum „Alten Zollgebäude“ begehen. Weiter geht es dann vom Zollgebäude entlang des Körbelbaches bis zum Körbeltal
Am Nachmittag werden wir in Beuren a.R. ab der Mosterei die Biber bis Ortsende begehen. Ggf. können wir noch Abschnitte erweitern.
Untenstehend sind entsprechende Pläne der drei Strecken dargestellt.
Laut § 101 WHG ist der Träger der Unterhaltungslast (Stadt Tengen) dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die betroffenen Grundstücksbesitzer werden vorab schriftlich informiert.
Wir hoffen schon heute auf eine rege Teilnahme der Grundstücksbesitzer an der Gewässerschau. Gleichzeitig bitten wir alle Anwohner bzw. Anlieger um Ihr Verständnis.

Stadtverwaltung Tengen

(Erstellt am 13. November 2018)