Räum- und Streupflicht der Straßenanlieger

Bei Einbruch des Winters werden die Grundstückseigentümer gebeten,
ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen.

Die Gehwege müssen werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr
geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee-
bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und
zu streuen. Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr.

Die Stadt Tengen stellt kostenlos umweltfreundliches Streumaterial zur Verfügung.

Folgende Abholstellen wurden eingerichtet:

Büßlingen und Beuren a.R.:        Dreschschuppen Beuren a.R.
Blumenfeld:                  Mühlenstraße gegenüber Maschinenhalle
Talheim:   beim Dreschschuppen
Tengen: Bauhof
Uttenhofen:  hinter dem Bürgerhaus
Watterdingen:           Mosterei Keller
Wiechs a.R.:                                    oberhalb vom Festplatz
Weil:  Friedhof