Aktuelles

Briefwahlantrag für die Landtagswahl am 14. März 2021 Meldung vom 15. Februar 2021

Gebühren Kindertagesstätten/Kernzeitbetreuung Meldung vom 15. Februar 2021

Der Gemeinderat der Stadt Tengen hat in seiner Sitzung vom 10.02.2021 beschlossen, dass aufgrund
der Schließung der Schule und der Kindertagesstätten die Gebühr für die nicht genutzte Betreuung Ihrer
Kinder für den Monat Januar erlassen wird.
Die bereits bezahlten oder abgebuchten Beträge für Januar werden wir Ihnen zurückerstatten.

Die Gebühren für die Notgruppe werden tageweise nach Ihrer Nutzung abgerechnet. Sie werden nicht
höher sein, als die bisherigen Betreuungsgebühren im regulären Kindergartenbetrieb, sofern der
Betreuungsumfang nicht höher ist. Ein Kind, das bisher einen Halbtags-Platz hatte und in der Not-
betreuung auch die Betreuung im Umfang eines Halbtags-Platzes in Anspruch nimmt, wird dieselbe
Gebühr bezahlen. Bei einem Ganztags- und Verlängerten Öffnungszeit-Platz wird aktuell das Mittagessen
nicht berechnet, weil es nicht angeboten wird. Das bedeutet die Gebühr wird geringer ausfallen.

Die Januargebühr werden wir nun zeitnah berechnen und Ihnen einen Bescheid darüber zukommen
lassen. Wenn Sie bereits die Gebühr für Januar bezahlt haben, bekommen sie den Differenzbetrag zurück-
erstattet.

Bei Rückfragen zur Abrechnung steht Ihnen Frau Huber, unter 07736/9233-41 oder per Mail r.huber@tengen.de
gerne zur Verfügung.

Fahrten zum Impfzentrum für Menschen mit eingeschränkter Mobilität Meldung vom 02. Februar 2021

Die Krankenkassen in Baden-Württemberg und das Ministerium für Soziales und Integration
haben sich darauf geeinigt, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die nicht selbständig
zu einem Impfzentrum gelangen können für den Weg eine sogenannte Krankenfahrt nehmen können.

Die dafür notwendige ärztliche Verordnung kann beim Hausarzt erfragt werden. Dies geht auch telefonisch.

Unterstützung nichtmobiler und bedürtiger Mitbürgerinnen und Mitbürger mit FFP2-Masken Meldung vom 02. Februar 2021

Die Stadtverwaltung unterstützt bedürftige und nicht-mobile Menschen mit der einmaligen Ausgabe
von drei FFP2-Masken. Um diese Masken zu erhalten, muss gegenüber der Stadtverwaltung wahr-
heitsgemäß versichert werden, dass soziale Leistungen (z.B. Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Wohngeld)
bezogen werden oder eine eingeschränkte Mobilität vorliegt.
 
Berechtigte haben verschiedene Möglichkeiten an diese kostenfreien FFP2- Masken zu gelangen:
Unter der Rufnummer 07736/9245685 kann in der Zeit von Montag bis Donnerstag, von 10 bis 12 Uhr
die Maskenbestellung getätigt werden. Die Zustellung der berechtigt angemeldeten FFP2-Masken an
die Bürgerinnen und Bürger erfolgt im Anschluss postalisch.


Darüber hinaus können die FFP2-Masken nach vorheriger Anmeldung im Rathaus im Einwohnermelde-
amt (Zimmer 29) abgeholt werden.

Information zur Restmüllabfuhr Meldung vom 27. Januar 2021

Aufgrund der derzeitigen Witterungsbedingungen kommt es bei der Abfuhr der Restmülltonnen
leider zu Verzögerungen.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, deren Restmülltonne am heutigen Mittwoch, 27.01.2021
nicht geleert werden kann, diese am gewohnten Platz an der Straße stehen zu lassen.
Die Abfuhr wird am Folgetag fortgesetzt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Information zur Altholz- und Sperrmüllabfuhr Meldung vom 20. Januar 2021

Aufgrund der erschwerten Witterungsbedingungen der vergangenen Tage, konnten die für Montag bzw. Dienstag
terminierten Altholz- und Sperrmüllabfuhren im Bezirk 1 leider noch nicht durchgeführt werden.

Unser Entsorgungsunternehmen wird die Abfuhren, sofern es die Witterung zulässt, bis zum Ende der Woche
nachholen.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Informationen zum KiTa-Betrieb und zu KiTa-Gebühren Meldung vom 19. Januar 2021

Informationen zum KiTa-Betrieb

Wie der Presse zu entnehmen war, bleiben die KiTas weiterhin bis mind. 29. Januar 2021 geschlossen. Da sich die Informationen hierzu
täglich ändern können, finden Sie aktuelle Informationen zu KiTa-Schließungen und Öffnungen auf der städtischen Homepage unter
www.tengen.de oder auf der Homepage des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.


KiTa-Gebühren

Die Kommunalen Landesverbände haben sich wegen Übernahme der Elternbeiträge während der KiTa-Schließungen mit der Bitte um
Unterstützung an das Finanzministerium des Landes gewandt. Eine Antwort stand zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses des Amts-
blattes noch aus. Es gibt daher noch keine Zusage des Landes, analog zum Frühjahr Elternbeiträge zu erstatten. Bis eine Entscheidung
des Landes vorliegt, bitten wir die Eltern um etwas Geduld. Die Stadtverwaltung wird informieren, sobald die Entscheidung des Landes
vorliegt, wie mit den KiTa-Gebühren im Januar verfahren wird.

Ablesung der Wasseruhren - weitere Informationen Meldung vom 01. Januar 2021

Die Stadtverwaltung Tengen wird in den kommenden Tagen die Formulare für die Selbstablesung der Wasserzähler an die Hauseigentümer versenden.
 
Wir bitten alle Empfänger die Wasseruhren selbst abzulesen und uns die Zählerstände bis zum 09. Januar 2021 mitzuteilen. Sollte es Fragen geben,
können Sie sich per E-Mail an c.osswald@tengen.de oder ab dem 11. Januar 2021 telefonisch bei Frau Oßwald unter 07736 9233-27 melden.
 
Die Zählerstände können uns per Post, per Email oder über den QR-Code auf dem Formular mitgeteilt werden.

Die Eingabe der Zählererfassung finden Sie hier

Die Eingabe der Zählerstände ist ab 17.12.2020 möglich