Aktuelles

Rathaus und Bauhof sind am 12.06.2020 geschlossen Meldung vom 09. Juni 2020

Das Rathaus und der Bauhof der Stadt Tengen sind am Freitag, 12.06.2020 geschlossen.
Wir bitten um Beachtung.

Bauhof ist am 22.05. und 12.06.2020 geschlossen Meldung vom 12. Mai 2020

Der Bauhof der Stadt Tengen ist am 22.05. und 12.06.2020 geschlossen.
Wir bitten um Beachtung.

Corona-Krise: Telefonberatung bei psychischen Belastungen Meldung vom 11. Mai 2020

Das Land Baden-Württemberg hat eine Telefonberatung für Menschen eingerichtet, die aufgrund der Corona-Krise psychische Belastungen erleiden. Ehrenamtliche psychologische und psychotherapeutische Fachkräfte beraten die Anrufer. Die Hotline ist jeden Tag von 8 bis 20 Uhr unter 0800 377 377 6 erreichbar. Weitere Informationen gibt es unter psyhotline-corona-bw.de.

Rückgabe Elektrogeräte Meldung vom 28. April 2020

Die Stadt Tengen weist nochmals darauf hin, dass die geplante Elektroschrottannahme im Mai ausfällt.
Es besteht aber die Möglichkeit, dass alte Elektrogeräte in dem Geschäft, in dem sie gekauft wurden, zurückgegeben werden können.

Baubeginn im Neubaugebiet "Ob den Häusern IV" Meldung vom 28. April 2020

Die Erschließung des Baugebietes "Ob den Häusern IV" in Tengen hat begonnen und soll bis Ende August 2020 abgeschlossen sein.
Der Bauplatzpreis für die neuen Grundstücke wird in einer der folgenden Sitzungen festgelegt.
Die Vergabe der Bauplätze erfolgt entsprechend den vorhandenen Kriterien für die Bauplatzvergabe der Stadt Tengen.

Informationen zum Rathausbetrieb Meldung vom 27. April 2020

Das Rathaus ist ab 4. Mai 2020 wieder zu den regulären Öffnungszeiten für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet. Allerdings gelten strenge Abstands- und Hygieneregeln. Es ist überall ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten sowie ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Büros sollen möglichst alleine betreten werden. Insbesondere vor dem Einwohnermeldeamt sind die Abstandsmarkierungen am Boden zu beachten. Außerdem dürfen beim Betreten des Rathauses keine (Atemwegs)Infektions-Symptome vorliegen.

Dennoch werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, aktuell zu prüfen, ob ihr Anliegen nicht auch kontaktlos per E-Mail oder telefonisch erledigt werden kann.

Erweiterte Notgruppenbetreuung in den Kitas und in der Grundschule Tengen Meldung vom 23. April 2020

Sehr geehrte Arbeitgeber, sehr geehrte Eltern, am 20. April wurde durch die Landesregierung verkündet, dass ab dem 27.04.2020 für die Kitas und Schulen bis einschließlich der 7. Klassen eine erweiterte Notbetreuung gilt. Für die Planung der Notgruppenbetreuung benötigen wir bei einem Bedarf von Ihnen vollständige Angaben zur Art und zum Umfang Ihres Arbeitsverhältnisses. Dabei ist zu beachten, dass wir nur Kita-/Schul-Notgruppen planen und organisieren für Mitarbeitende, die nach § 1 Absatz 4 und § 1a der Corona-Verordnung der Landesregierung in der aktuellen Fassung berechtigt sind. Der Absatz 1a der Corona-Verordnung lag zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Formulars lediglich in einem Entwurf vor. Diesen finden Sie nachfolgend. Die Kapazitäten der Notgruppenbetreuung sind aus Gründen des Infektionsschutzes beschränkt. In der Regel können Notgruppen eine Platzanzahl bis zur Hälfte der zulässigen Gruppengröße/Klassengröße anbieten. Es ist zu befürchten, dass die Kapazitäten der Notgruppen nach den nun geltenden Anspruchskriterien nicht vollständig ausreichen. Der reguläre Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie der Schulbetrieb bleiben in weiten Teilen untersagt, daher ist es weiterhin nur eine „Notbetreuung. “ Es können nicht alle Kinder betreut werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie Ihren Antrag auf einen Notgruppenplatz bis spätestens Donnerstag, 23.04.2020 um 12:00 Uhr mit allen erforderlichen Anlagen ausschließlich per Mail an s.kersten-reck@tengen.de senden oder in den Briefkasten des Rathauses werfen . Bitte geben Sie Ihren Antrag nicht in den KiTas ab, da sonst nicht sichergestellt werden kann, dass er rechtzeitig im Rathaus zur Prüfung vorliegt. Später eingegangene Anträge oder unvollständige Anträge können unter Umständen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Anträge auf einen Notgruppenplatz, der erst zu einem späteren Zeitpunkt benötigt wird. Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen ein zusätzliches Schreiben des Arbeitgebers zur Bestätigung eines Notgruppenbetreuungsbedarfs unbedingt notwendig ist (Nachweis einer „präsenzpflichtigen beruflichen Tätigkeit“, Unabkömmlichkeitsbescheinigung für Mitarbeitende im Bereich Regierung, Verwaltung, Parlament, Rechtspflege, Justizvollzug usw.). Zur Prüfung des Anspruchs auf einen Notgruppenplatz benötigen wir in jedem Fall für beide Erziehungsberechtigte das entsprechend ausgefüllte Formular. Alleinerziehende Personen mit einem geteilten Sorgerecht müssen ebenfalls für beide Erziehungsberechtigten das entsprechend ausgefüllte Formular vorlegen. Für Personen, die das alleinige Sorgerecht haben, reicht das Formular des einen Erziehungsberechtigten. Die Entscheidung über das Vorliegen eines Anspruchs auf einen Notgruppenplatz trifft die Stadtverwaltung Tengen nach Prüfung aller eingegangenen Anträge. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass vor Prüfung aller eingegangenen Anträge keine Zusagen über einen Betreuungsplatz in der Notgruppe erteilt werden können.  Sollten sich Angaben durch den Arbeitgeber oder die Erziehungsberechtigten im Antrag nachträglich als nicht korrekt erweisen, behalten wir uns vor, den Anspruch auf einen Notgruppenbetreuungsplatz zu widerrufen. Die Notgruppenbetreuung findet in der Kita/Schule statt, die das Kind im Regelfall besucht. Sofern die Kapazitäten der Notgruppe einer Kita/Schule nicht ausreichen, werden Kinder bevorzugt, bei denen einer der Erziehungsberechtigten in der kritischen Infrastruktur unabkömmlich ist oder das Elternteil die alleinige Sorge innehat. Für Fragen steht Ihnen Frau Kersten-Reck zur Verfügung unter der Telefonnummer 07736-9233-21 oder s.kersten-reck@tengen.de.
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Digitale Bürgerversammlung Meldung vom 21. April 2020

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,   ich hoffe, Sie hatten trotz der besonderen Umstände ein paar geruhsame Osterfeiertage. Eigentlich hätten wir Ende März den städtischen Bürgerempfang durchgeführt. Dann hätten wir jetzt gemeinsam zurückblicken können: Auf Ehrungen für herausragendes ehrenamtliches Engagement, auf den Stand städtischer Projekte - und natürlich auf viele Gespräche und Begegnungen, die am Rande eines solchen Abends stattfinden. Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie war das nicht möglich. Und es ist aktuell auch nicht absehbar, wann Veranstaltungen dieser Größenordnung wieder stattfinden können. Dennoch oder gerade deswegen gibt es Informations- und Gesprächsbedarf. Die Corona-Pandemie fordert von uns allen, dass wir Gewohnheiten ändern und neue Wege gehen. Das möchten wir auf Seiten der Stadtverwaltung auch tun und Sie sehr herzlich zur ersten digitalen Bürgerversammlung am 21. April 2020, 19:15 Uhr einladen. Schon ab 18:45 Uhr können Sie sich „einwählen“ um etwaige technische Fragen zu klären. Was erwartet Sie? Wie beim städtischen Bürgerempfang wird es einen Überblick über die aktuellen städtischen Projekte geben. Unter anderem werde ich über die geplanten Windräder in Watterdingen, den Baustart und die Planungen für das Ärztehaus, neue Überlegungen bzgl. Schloss Blumenfeld und die Entwicklung von Baugebieten berichten. Auch über den aktuellen Stand in Sachen Eindämmung des Corona-Virus werde ich informieren. Anschließend haben Sie Gelegenheit, Fragen zu stellen - auch zu anderen städtischen Themen. Die digitale Bürgerversammlung ist auf eine Stunde angesetzt, so dass wir ca. um 20:15 Uhr fertig sind. Wie kann ich teilnehmen? Die digitale Bürgerversammlung wird über Cisco Webex Meeting abgehalten. Sie können über diesen Link und Passwort der Videokonferenz beitreten: https://kurzelinks.de/buergerversammlung-tengen Passwort: 2435 Die digitale Bürgerversammlung wird zusammen mit Translake GmbH, Konstanz organisiert. Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Anleitung, wie Sie mitmachen können. Ich freue mich, wenn ich Sie nächste Woche bei der ersten digitalen Bürgerversammlung begrüßen darf und wenn wir gemeinsam neue Wege beschreiten. Anders als sonst üblich können wir Sie im Anschluss an die Veranstaltung leider nicht auf ein Glas Wein oder Bier einladen - das holen wir nach, versprochen. Dafür haben Sie die Möglichkeit - falls meine Ausführungen zu langatmig geraten sollten - mich jederzeit stumm zu schalten. Ihr  Marian Schreier
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Umstellung Winterdienst von Splitt-Streuung auf Streusalz Meldung vom 14. April 2020

Die Stadt Tengen hat in der letzten Winterperiode die Streupflicht von Splitt- Streuung auf
Streusalz umgestellt. Aus diesem Grund entfällt der bisherige Einsatz einer Kehrmaschine zur Aufnahme des Streusplittes  in der Gesamtstadt Tengen.
Wir bitten um Beachtung.

Die geplante Elektroschrottannahme im Mai fällt aus Meldung vom 14. April 2020

In den letzten Jahren fand im Frühjahr (Mai) immer eine Elektroschrottannahme im Bauhof der Stadt Tengen statt.
Aufgrund der aktuellen Corona Situation, muss der geplante Termin  in diesem Frühjahr leider ausfallen, da
die Stadt Tengen für die Einhaltung des Mindestabstandes nicht garantieren kann.
Der Termin wird sobald wie möglich nachgeholt.

Gebühren Kindertagesstätten/ Kernzeitbetreuung Meldung vom 24. März 2020

Aufgrund der Schließung der Schule und der Kindertagesstätten werden aktuell von der Stadtverwaltung im April keine Kernzeit- und Kitagebühren erhoben, vorbehaltlich einer abschließenden Beschlussfassung durch den Gemeinderat.
Die Gebühren für die Kinder, die in Notgruppen weiterhin betreut werden, werden nachträglich in Rechnung gestellt.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Stadtverwaltung gerne zur Verfügung.

Änderung bei der Schließung von Einrichtungen aufgrund der geänderten Corona-Verordnung Meldung vom 24. März 2020

Aufgrund der Corona-Verordnung des Landes vom 17.03.2020, zuletzt geändert am 22.03.2020, haben sich Änderungen in § 4 „Schließung von Einrichtungen“ ergeben. So ist bis zum 19.04.2020 der Betrieb von Friseuren, aber auch Tattoo-/Piercing-Studios, Massagestudios, Kosmetikstudios, Nagelstudios sowie Studios für kosmetische Fußpflege untersagt. Das Wirtschaftsministerium hat Auslegungshinweise zu den bisherigen Grenzfällen des § 4 CoronaVO veröffentlicht. Diese sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/2020-03-22_Auslegungshinweise_zur_Corona-Verordnung.pdf

Maßnahmen an der Straßenbeleuchtung im Ortsteil Weil Meldung vom 24. März 2020

Im Rahmen des Förderprojektes Moderne LED-Beleuchtung wird der Auftrag für die Lieferung neuer LED-Leuchten in den nächsten Tagen vergeben.
Diese werden dann im Anschluss in den nächsten Wochen durch den Bauhof eingebaut.
Im konkreten Fall bedeutet dies, dass die bestehenden Lichtmasten erhalten bleiben und die alte Leuchte durch eine neue Leuchte mit LED-Technik getauscht wird.
 

Informationen zum Rathausbetrieb und zur Gremienarbeit Meldung vom 23. März 2020

Die Stadtverwaltung Tengen stellt ab sofort bis auf weiteres den allgemeinen Publikumsverkehr ein. Ihre Anliegen werden - soweit möglich - telefonisch und per E-Mail bearbeitet. Das Rathaus ist telefonisch grundsätzlich von Mo.- Do. von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie Fr. von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar. Das Bauamt ist am Mittwochnachmittag nicht besetzt. Bei dringenden, nicht verschiebbaren Anliegen, die nur persönlich erledigt werden können, nehmen Sie bitte zunächst mit dem Rathaus telefonischen Kontakt unter Tel. 07736/9233-0 auf. Ihr Anliegen wird geprüft und Sie erhalten dann ggf. einen Termin.

Der Gemeinderat wird seine Gemeinderatsitzungen bis einschließlich April einstellen. Gleiches gilt für die Ortschaftsratssitzungen und die Sprechstunde der Ortsvorsteher.