Informationen zu den städtischen Wasserentnahmestellen

Die Stadtverwaltung Tengen informiert aus aktuellem Anlass, dass die Nutzung der städtischen Wasserentnahmestellen 2018 einheitlich durch den Gemeinderat geregelt wurde. Damals wurden folgende drei Punkte für alle städtischen Wasserentnahmestellen in allen Stadtteilen beschlossen:

  1. Bei Wasserknappheit einheitliche Sperrung aller Wasserentnahmestellen durch die Stadt Tengen.
  2. Bei der Wasserentnahme gilt eine Obergrenze von 5 cbm pro Woche.
  3. Eine Wasserentnahme für die Befüllung von Zisternen, Fischteichen, Swimmingpools, Rasensprengern usw. ist nicht erlaubt.

Um Beachtung und Einhaltung wird gebeten.