
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl BW 2021 am 14.03.2021
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
untenstehend finden Sie die öffentliche Bekanntmachung.
(Erstellt am 05. Februar 2021)