Aktuelles

Information für Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

An die Kommune wird oft der unrealistische Anspruch gestellt, sie allein soll die Überflutung bei Starkregen verhindern.
Dies ist nicht möglich. Die Eigenvorsorge aller potenziell Betroffener muss – wie bereits im § 5 WHG (Wasserhaushalts-
gesetz) verankert – im Zentrum der Schadensminderung stehen.
 

Hierzu gibt es unter nachfolgendem Link die Möglichkeit, in 4 Schritten zu erfahren, wie man Hochwassergefahren
und Hochwasserrisiken erkennt, seinen Versicherungsschutz prüft, Sachwerte schützt und sich für den Notfall
organisatorisch vorbereiten kann.

Hochwasser.baden-wuerttemberg.de