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Hochwasserschutz im Bereich Gewässerrandstreifen – Information für Gewässeranlieger

Die Flächen entlang von Gewässern jenseits ihrer Böschungen werden Gewässerrandstreifen genannt.
Sie dienen dem Gewässer als Schutzsaum und halten Stoffeinträge, die dem Gewässer schaden können,
zurück.
Im sogenannten Innenbereich (in der Ortslage) ist ein gesetzlich vorgeschriebener Gewässerrandstreifen
von fünf Meter Breite eingeführt.
Im Außenbereich (außerhalb des Ortes) besteht nach wie vor ein Gewässerrandstreifen auf einer Breite von 10 Metern.
In diesen Bereichen (5m bzw. 10 m) darf nichts gelagert werden was bei Hochwasser abgeschwemmt werden könnte
und sich dann z.B. an Brücken oder Engstellen verkeilt und in deren Folge es zu Ausuferungen und Hochwasserschäden
kommen kann. Hierzu zählen z.B. Komposthaufen, Holzlager, Strohballen, bauliche Anlagen z.B. Hütten, Zäune, Treppen,
um nur einige zu nennen.

Tipps und Informationen für Gewässeranlieger - was ist zu beachten:

Die Stadt Tengen bittet Sie als Gewässeranlieger um Mithilfe.
Lagern Sie nichts im Bereich des Gewässerrandstreifens zum Schutz von allen in Tengen und den Ortsteilen.

Information für Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

An die Kommune wird oft der unrealistische Anspruch gestellt, sie allein soll die Überflutung bei Starkregen verhindern.
Dies ist nicht möglich. Die Eigenvorsorge aller potenziell Betroffener muss – wie bereits im § 5 WHG (Wasserhaushalts-
gesetz) verankert – im Zentrum der Schadensminderung stehen.
 

Hierzu gibt es unter nachfolgendem Link die Möglichkeit, in 4 Schritten zu erfahren, wie man Hochwassergefahren
und Hochwasserrisiken erkennt, seinen Versicherungsschutz prüft, Sachwerte schützt und sich für den Notfall
organisatorisch vorbereiten kann.

Hochwasser.baden-wuerttemberg.de