Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Programmausschreibung 2025

Das Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2025 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum am 31.05.2024 ausgeschrieben.
 
Das ELR
Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen.

Im Fokus steht die Aktivierung innerörtlicher Potenziale durch:  
·Umnutzung leerstehender Gebäude
·Aufstockung von Bestandsgebäuden
·innerörtliche Nachverdichtung 
·sowie umfassende Modernisierungen

Gefördert werden Projekte in den Ortskernen sowie den Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren und aus den 70er-Jahren, sofern diese direkt an die Ortskerne oder die Siedlungsflächen der 60er-Jahre angrenzen. Bei Antragstellung ist dies mit einem Lageplan nachzuweisen.

Projektträger und Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Anträge mit vollständigen und baunatragsreifen Planunterlagen können bis Mittwoch, 28.08.2024 im  Rathaus Tengen, Zimmer 13 abgegeben oder im Briefkasten des Rathauses Tengen eingeworfen werden. Da die Unterlagen digital eingereicht werden können, bitten wir die Planunterlagen in maximal A3 zu drucken oder uns diese digital an s.kersten-reck@tengen.de zukommen zu lassen.

Die Unterlagen zur Antragstellung sowie weitere Informationen finden Sie unter Homepage des Regierungspräsidiums Freiburgs.

Antragsformulare

Alle notwendigen Antragsformulare finden Sie unter: Antragsformulare ELR

Verfahren der Antragstellung

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte. Das MLR entscheidet im Frühjahr 2025 über die Aufnahme in das ELR.

Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, dürfen Sie sich gerne an Frau Kersten-Reck, Tel. 07736/9233-21 oder per E-Mail: s.kersten-reck@tengen.de wenden.

Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2025 umgesetzt und davor nicht begonnen worden sind.

 

Alle Informationen finden Sie auch hier unter: Regierungspräsidium - ELR