Aktuelles

Aktuelle Corona-Regelungen im Landkreis Konstanz Meldung vom 24. März 2021

Da der Inzidenzwert im Landkreis Konstanz am heutigen Dienstag zum dritten Mal in Folge über 100 liegt, treten ab Donnerstag, 25. März 2021, wieder strengere Corona-Regeln in Kraft. Ab Donnerstag, 25. März 2021, gelten zusätzlich folgende einschränkenden Maßnahmen: · Erweiterte Kontaktbeschränkungen : Ein Haushalt plus eine weitere nicht zum Haushalt gehörende Person; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. ·Schließung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr. ·Schließung von Außensportanlagen für den Amateur und individuellen Freizeitsport. Individualsport ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts plus einer weiteren nicht zum Haushalt gehörende Person erlaubt. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Weitläufige Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Umkleiden, Aufenthaltsräume und andere Gemeinschaftseinrichtungen, wie sanitäre Anlagen dürfen nicht genutzt werden. ·Der Einzelhandel darf kein Click & Meet anbieten, sondern nur noch Click & Collect . Nicht von der Schließung des Einzelhandels betroffen sind unter anderem: Apotheken, Drogerien, Baumärkte, Buchhandlungen, Gärtnereien. ·Schließung von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen (Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen), mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege. ·Untersagung des Betriebs von SonnenstudiosBetrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen nur im Rahmen des Onlineunterrichts. ·Derzeit gilt im Landkreis Konstanz keine Ausgangssperre. · Die derzeitigen Öffnungsregelungen von Kindergärten und Schulen bleiben bestehen. Für Lockerungen muss die 7-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge unter 100 liegen. Ausschlaggebend sind die Inzidenzwerte, die das Landesgesundheitsamt veröffentlicht. Detaillierte Informationen zu den geltenden Regelungen gibt es hier .
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Kostenlose Schnelltests für Tengener Bürger/innen in der Stadtapotheke Meldung vom 22. März 2021

Auch in der Stadt-Apotheke Tengen werden die kostenlosen Schnelltests für unsere
Bürger/innen jeweils am Dienstag und Donnerstag wöchentlich angeboten.

Hier ist eine telefonische Anmeldung mit Terminvergabe unter 07736/252 zwingend erforderlich.

Briefwahlantrag für die Landtagswahl am 14. März 2021 Meldung vom 15. Februar 2021

Gebühren Kindertagesstätten/Kernzeitbetreuung Meldung vom 15. Februar 2021

Der Gemeinderat der Stadt Tengen hat in seiner Sitzung vom 10.02.2021 beschlossen, dass aufgrund
der Schließung der Schule und der Kindertagesstätten die Gebühr für die nicht genutzte Betreuung Ihrer
Kinder für den Monat Januar erlassen wird.
Die bereits bezahlten oder abgebuchten Beträge für Januar werden wir Ihnen zurückerstatten.

Die Gebühren für die Notgruppe werden tageweise nach Ihrer Nutzung abgerechnet. Sie werden nicht
höher sein, als die bisherigen Betreuungsgebühren im regulären Kindergartenbetrieb, sofern der
Betreuungsumfang nicht höher ist. Ein Kind, das bisher einen Halbtags-Platz hatte und in der Not-
betreuung auch die Betreuung im Umfang eines Halbtags-Platzes in Anspruch nimmt, wird dieselbe
Gebühr bezahlen. Bei einem Ganztags- und Verlängerten Öffnungszeit-Platz wird aktuell das Mittagessen
nicht berechnet, weil es nicht angeboten wird. Das bedeutet die Gebühr wird geringer ausfallen.

Die Januargebühr werden wir nun zeitnah berechnen und Ihnen einen Bescheid darüber zukommen
lassen. Wenn Sie bereits die Gebühr für Januar bezahlt haben, bekommen sie den Differenzbetrag zurück-
erstattet.

Bei Rückfragen zur Abrechnung steht Ihnen Frau Huber, unter 07736/9233-41 oder per Mail r.huber@tengen.de
gerne zur Verfügung.

Fahrten zum Impfzentrum für Menschen mit eingeschränkter Mobilität Meldung vom 02. Februar 2021

Die Krankenkassen in Baden-Württemberg und das Ministerium für Soziales und Integration
haben sich darauf geeinigt, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die nicht selbständig
zu einem Impfzentrum gelangen können für den Weg eine sogenannte Krankenfahrt nehmen können.

Die dafür notwendige ärztliche Verordnung kann beim Hausarzt erfragt werden. Dies geht auch telefonisch.

Unterstützung nichtmobiler und bedürtiger Mitbürgerinnen und Mitbürger mit FFP2-Masken Meldung vom 02. Februar 2021

Die Stadtverwaltung unterstützt bedürftige und nicht-mobile Menschen mit der einmaligen Ausgabe
von drei FFP2-Masken. Um diese Masken zu erhalten, muss gegenüber der Stadtverwaltung wahr-
heitsgemäß versichert werden, dass soziale Leistungen (z.B. Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Wohngeld)
bezogen werden oder eine eingeschränkte Mobilität vorliegt.
 
Berechtigte haben verschiedene Möglichkeiten an diese kostenfreien FFP2- Masken zu gelangen:
Unter der Rufnummer 07736/9245685 kann in der Zeit von Montag bis Donnerstag, von 10 bis 12 Uhr
die Maskenbestellung getätigt werden. Die Zustellung der berechtigt angemeldeten FFP2-Masken an
die Bürgerinnen und Bürger erfolgt im Anschluss postalisch.


Darüber hinaus können die FFP2-Masken nach vorheriger Anmeldung im Rathaus im Einwohnermelde-
amt (Zimmer 29) abgeholt werden.

Information zur Restmüllabfuhr Meldung vom 27. Januar 2021

Aufgrund der derzeitigen Witterungsbedingungen kommt es bei der Abfuhr der Restmülltonnen
leider zu Verzögerungen.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, deren Restmülltonne am heutigen Mittwoch, 27.01.2021
nicht geleert werden kann, diese am gewohnten Platz an der Straße stehen zu lassen.
Die Abfuhr wird am Folgetag fortgesetzt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Information zur Altholz- und Sperrmüllabfuhr Meldung vom 20. Januar 2021

Aufgrund der erschwerten Witterungsbedingungen der vergangenen Tage, konnten die für Montag bzw. Dienstag
terminierten Altholz- und Sperrmüllabfuhren im Bezirk 1 leider noch nicht durchgeführt werden.

Unser Entsorgungsunternehmen wird die Abfuhren, sofern es die Witterung zulässt, bis zum Ende der Woche
nachholen.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Informationen zum KiTa-Betrieb und zu KiTa-Gebühren Meldung vom 19. Januar 2021

Informationen zum KiTa-Betrieb

Wie der Presse zu entnehmen war, bleiben die KiTas weiterhin bis mind. 29. Januar 2021 geschlossen. Da sich die Informationen hierzu
täglich ändern können, finden Sie aktuelle Informationen zu KiTa-Schließungen und Öffnungen auf der städtischen Homepage unter
www.tengen.de oder auf der Homepage des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.


KiTa-Gebühren

Die Kommunalen Landesverbände haben sich wegen Übernahme der Elternbeiträge während der KiTa-Schließungen mit der Bitte um
Unterstützung an das Finanzministerium des Landes gewandt. Eine Antwort stand zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses des Amts-
blattes noch aus. Es gibt daher noch keine Zusage des Landes, analog zum Frühjahr Elternbeiträge zu erstatten. Bis eine Entscheidung
des Landes vorliegt, bitten wir die Eltern um etwas Geduld. Die Stadtverwaltung wird informieren, sobald die Entscheidung des Landes
vorliegt, wie mit den KiTa-Gebühren im Januar verfahren wird.