Kartierungen von Tieren, Pflanzen und Lebensraumtypen

In unserer Gemeinde werden ab April bis Ende November 2022 Kartierungen von Arten und Lebensraumtypen
der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie weiteren Tieren und/oder Pflanzen durchgeführt.

Dabei wird unsere Gemeindefläche nicht flächendeckend untersucht. Vielmehr erfolgen die Untersuchungen
auf wenigen Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich unserer Gemeinde. Ziel ist es, langfristig die
Qualität von Lebensräumen bzw. das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen.

Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg LUBW.
Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden
findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften
Markierungen auf der Fläche vorgenommen und keine neuen Schutzflächen abgegrenzt.

Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt,
Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz). Die Kartierenden betreten nur
offene Landschaft und Wald im Außenbereich bzw. nutzen das vorhandene Wegenetz. Fest umzäunte Privatgärten
werden ohne Zustimmung nicht betreten.
Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbescheinigung, die sie im Gelände mit sich führen.

Bei den Kartierungen werden in jedem Fall die geltenden Vorgaben zur Eindämmung der Ausbreitung des
Corona-Virus eingehalten.