Öffentliche Spielplätze sind wieder geöffnet

Seit 6. Mai 2020 dürfen die öffentlichen Spielplätze unter strengen Vorgaben zum Infektionsschutz wieder geöffnet haben. Hierfür werden an jedem Spielplatz entsprechende Hinweise ausgehängt. Die vorgegebene max. Anzahl an Kindern, die gleichzeitig auf dem Spielplatz sein dürfen, ist zwingend einzuhalten. Außerdem ist zu beachten:

  • Zwischen Personen ist, wo immer dies möglich ist, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Die zulässige Höchstzahl der Kinder auf dem Spielplatz ist auf maximal ein Kind pro 10 qm Gesamtfläche begrenzt. Die Höchstzahl der Kinder ist auf den ausgehängten Schildern vermerkt. Erwachsene Begleitpersonen werden nicht in die maximale Belegungszahl eingerechnet, da sie sich oft am Rande des Spielgeländes aufhalten bzw. beim Spielen mit dem Kind aus dem eigenen Haushalt kein Abstand eingehalten werden muss.
  • Der Spielplatz darf nur von Kindern in Begleitung von Erwachsenen genutzt werden. Die Benutzung von Spielplätzen durch Kinder ist nur unter Aufsicht der Eltern oder Betreuungspersonen zulässig, um auch unter infektionspräventiven Gesichtspunkten eine verantwortungsvolle Nutzung der Spielplätze durch die Kinder zu gewährleisten.
  • Ansonsten gelten die allgemeinen Regelungen der Corona-Verordnung des Landes.

Mit Kontrollen ist zu rechnen.
Die Fußball- und Bolzplätze bleiben dagegen weiter gesperrt. Es ist untersagt, sich auf einem Fußball- oder Bolzplatz aufzuhalten und Fußball zu spielen.