Aktuelles

Meldung vom 13. Mai 2020

Informationen zum Coronavirus

Mit Beschluss vom 9. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus geändert. Einige neue Regelungen sind bereits am Montag, 11. Mai 2020 in Kraft getreten, andere gelten ab 18. Mai 2020. Hier ein kurzer nicht abschließender Überblick über die Änderungen (Stand bei Redaktionsschluss): Die kompletten Änderungen sowie sämtliche Verordnungen und Hygienevorgaben finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ Seit 11. Mai 2020 zulässig:
Meldung vom 08. Mai 2020

Zustandskartierung der städtischen Straßen (Asphaltstraßen)

Der Technische Ausschuss der Stadt Tengen hat eine Festlegung getroffen wie von Seiten der Stadt der Zustand der städtischen Straßen beurteilt wird. Hierzu wurden zur Veranschaulichung Bilder von „Musterstraßen“ gemacht in denen ersichtlich ist, wie der aktuelle Zustand der Straßen ist und in welche Kategorie eine solche Straße eingeordnet wird. Diese Festlegung soll den Bürgern der Stadt Tengen veranschaulichen, wann eine Straße auf Grund des aktuellen Zustandes voraussichtlich saniert wird. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese auch zwingend in diesem Zeitraum saniert wird. Auf Grund der Haushaltslage aber auch  auf Grund weitere notwendiger Maßnahmen wie z.B. die Sanierung von Kanal und Wasser können und müssen Sanierungsmaßnahmen verschoben werden. Welche Straßen tatsächlich saniert werden, wird im Rahmen der Haushaltsberatung von Seiten des Gemeinderates jedes Jahr neu festgelegt.
Meldung vom 05. Mai 2020

Städtische Bücherei hat wieder geöffnet

Ab 7. Mai 2020 hat die städtische Bücherei in der Alten Grundschule wieder geöffnet. Frau Bauknecht ist wie gewohnt donnerstags von 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr für Sie da und berät Sie gerne. Das Ausleihen der Bücher ist gebührenfrei. Die Corona-Zeit bietet aktuell wunderbar die Gelegenheit zu einem guten Buch zu greifen und die etwas ruhigere Zeit zum Lesen zu nutzen. Bei der Bandbreite an Büchern in der Tengener Bücherei, ist auf jeden Fall für jeden Leser-Geschmack etwas dabei. Folgende Hygienehinweise sind beim Betreten der Bücherei zu beachten:
Meldung vom 28. April 2020

K6132; Durchführung von Hangsicherungsarbeiten auf der Kreisstraße zwischen Tengen und Uttenhofen unter Vollsperrung

Die K 6132 wird auf dem Streckenabschnitt zwischen Uttenhofen und Tengen vom 11.05. bis 14.08.2020 für die Dauer der Hangsicherungsarbeiten (Schutznetz) voll gesperrt sein. Eine Umleitung wird über die B314 Tengen / Kommingen / K5748 / 6132 Nordhalden ausgeschildert. Die aktuelle Bustaktung soll gewährleistet bleiben. Nähe Informationen hierzu finden Sie in der untenstehenden Anlage.
Meldung vom 27. April 2020

Informationen zum Rathausbetrieb

Das Rathaus ist ab 4. Mai 2020 wieder zu den regulären Öffnungszeiten für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet. Allerdings gelten strenge Abstands- und Hygieneregeln. Es ist überall ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten sowie ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Büros sollen möglichst alleine betreten werden. Insbesondere vor dem Einwohnermeldeamt sind die Abstandsmarkierungen am Boden zu beachten. Außerdem dürfen beim Betreten des Rathauses keine (Atemwegs)Infektions-Symptome vorliegen. Dennoch werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, aktuell zu prüfen, ob ihr Anliegen nicht auch kontaktlos per E-Mail oder telefonisch erledigt werden kann.
Meldung vom 23. April 2020

Erweiterte Notgruppenbetreuung in den Kitas und in der Grundschule Tengen

Sehr geehrte Arbeitgeber, sehr geehrte Eltern, am 20. April wurde durch die Landesregierung verkündet, dass ab dem 27.04.2020 für die Kitas und Schulen bis einschließlich der 7. Klassen eine erweiterte Notbetreuung gilt. Für die Planung der Notgruppenbetreuung benötigen wir bei einem Bedarf von Ihnen vollständige Angaben zur Art und zum Umfang Ihres Arbeitsverhältnisses. Dabei ist zu beachten, dass wir nur Kita-/Schul-Notgruppen planen und organisieren für Mitarbeitende, die nach § 1 Absatz 4 und § 1a der Corona-Verordnung der Landesregierung in der aktuellen Fassung berechtigt sind. Der Absatz 1a der Corona-Verordnung lag zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Formulars lediglich in einem Entwurf vor. Diesen finden Sie nachfolgend. Die Kapazitäten der Notgruppenbetreuung sind aus Gründen des Infektionsschutzes beschränkt. In der Regel können Notgruppen eine Platzanzahl bis zur Hälfte der zulässigen Gruppengröße/Klassengröße anbieten. Es ist zu befürchten, dass die Kapazitäten der Notgruppen nach den nun geltenden Anspruchskriterien nicht vollständig ausreichen. Der reguläre Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie der Schulbetrieb bleiben in weiten Teilen untersagt, daher ist es weiterhin nur eine „Notbetreuung. “ Es können nicht alle Kinder betreut werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie Ihren Antrag auf einen Notgruppenplatz bis spätestens Donnerstag, 23.04.2020 um 12:00 Uhr mit allen erforderlichen Anlagen ausschließlich per Mail an s.kersten-reck@tengen.de senden oder in den Briefkasten des Rathauses werfen . Bitte geben Sie Ihren Antrag nicht in den KiTas ab, da sonst nicht sichergestellt werden kann, dass er rechtzeitig im Rathaus zur Prüfung vorliegt. Später eingegangene Anträge oder unvollständige Anträge können unter Umständen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Anträge auf einen Notgruppenplatz, der erst zu einem späteren Zeitpunkt benötigt wird. Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen ein zusätzliches Schreiben des Arbeitgebers zur Bestätigung eines Notgruppenbetreuungsbedarfs unbedingt notwendig ist (Nachweis einer „präsenzpflichtigen beruflichen Tätigkeit“, Unabkömmlichkeitsbescheinigung für Mitarbeitende im Bereich Regierung, Verwaltung, Parlament, Rechtspflege, Justizvollzug usw.). Zur Prüfung des Anspruchs auf einen Notgruppenplatz benötigen wir in jedem Fall für beide Erziehungsberechtigte das entsprechend ausgefüllte Formular. Alleinerziehende Personen mit einem geteilten Sorgerecht müssen ebenfalls für beide Erziehungsberechtigten das entsprechend ausgefüllte Formular vorlegen. Für Personen, die das alleinige Sorgerecht haben, reicht das Formular des einen Erziehungsberechtigten. Die Entscheidung über das Vorliegen eines Anspruchs auf einen Notgruppenplatz trifft die Stadtverwaltung Tengen nach Prüfung aller eingegangenen Anträge. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass vor Prüfung aller eingegangenen Anträge keine Zusagen über einen Betreuungsplatz in der Notgruppe erteilt werden können.  Sollten sich Angaben durch den Arbeitgeber oder die Erziehungsberechtigten im Antrag nachträglich als nicht korrekt erweisen, behalten wir uns vor, den Anspruch auf einen Notgruppenbetreuungsplatz zu widerrufen. Die Notgruppenbetreuung findet in der Kita/Schule statt, die das Kind im Regelfall besucht. Sofern die Kapazitäten der Notgruppe einer Kita/Schule nicht ausreichen, werden Kinder bevorzugt, bei denen einer der Erziehungsberechtigten in der kritischen Infrastruktur unabkömmlich ist oder das Elternteil die alleinige Sorge innehat. Für Fragen steht Ihnen Frau Kersten-Reck zur Verfügung unter der Telefonnummer 07736-9233-21 oder s.kersten-reck@tengen.de.
Meldung vom 21. April 2020

Digitale Bürgerversammlung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,   ich hoffe, Sie hatten trotz der besonderen Umstände ein paar geruhsame Osterfeiertage. Eigentlich hätten wir Ende März den städtischen Bürgerempfang durchgeführt. Dann hätten wir jetzt gemeinsam zurückblicken können: Auf Ehrungen für herausragendes ehrenamtliches Engagement, auf den Stand städtischer Projekte - und natürlich auf viele Gespräche und Begegnungen, die am Rande eines solchen Abends stattfinden. Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie war das nicht möglich. Und es ist aktuell auch nicht absehbar, wann Veranstaltungen dieser Größenordnung wieder stattfinden können. Dennoch oder gerade deswegen gibt es Informations- und Gesprächsbedarf. Die Corona-Pandemie fordert von uns allen, dass wir Gewohnheiten ändern und neue Wege gehen. Das möchten wir auf Seiten der Stadtverwaltung auch tun und Sie sehr herzlich zur ersten digitalen Bürgerversammlung am 21. April 2020, 19:15 Uhr einladen. Schon ab 18:45 Uhr können Sie sich „einwählen“ um etwaige technische Fragen zu klären. Was erwartet Sie? Wie beim städtischen Bürgerempfang wird es einen Überblick über die aktuellen städtischen Projekte geben. Unter anderem werde ich über die geplanten Windräder in Watterdingen, den Baustart und die Planungen für das Ärztehaus, neue Überlegungen bzgl. Schloss Blumenfeld und die Entwicklung von Baugebieten berichten. Auch über den aktuellen Stand in Sachen Eindämmung des Corona-Virus werde ich informieren. Anschließend haben Sie Gelegenheit, Fragen zu stellen - auch zu anderen städtischen Themen. Die digitale Bürgerversammlung ist auf eine Stunde angesetzt, so dass wir ca. um 20:15 Uhr fertig sind. Wie kann ich teilnehmen? Die digitale Bürgerversammlung wird über Cisco Webex Meeting abgehalten. Sie können über diesen Link und Passwort der Videokonferenz beitreten: https://kurzelinks.de/buergerversammlung-tengen Passwort: 2435 Die digitale Bürgerversammlung wird zusammen mit Translake GmbH, Konstanz organisiert. Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Anleitung, wie Sie mitmachen können. Ich freue mich, wenn ich Sie nächste Woche bei der ersten digitalen Bürgerversammlung begrüßen darf und wenn wir gemeinsam neue Wege beschreiten. Anders als sonst üblich können wir Sie im Anschluss an die Veranstaltung leider nicht auf ein Glas Wein oder Bier einladen - das holen wir nach, versprochen. Dafür haben Sie die Möglichkeit - falls meine Ausführungen zu langatmig geraten sollten - mich jederzeit stumm zu schalten. Ihr  Marian Schreier
Meldung vom 01. April 2020

Kühlgeräteabfuhr am Dienstag, 21.04.2020

Die zu entsorgenden Kühlgeräte für die Abfuhr am 21.04.2020 sind schriftlich bei der Stadtverwaltung Tengen anzumelden. Verwenden Sie zur Anmeldung bitte den unten gekennzeichneten Abschnitt und senden diesen bis spätestens 14.04.2020   an die Stadt Tengen (Fax-Nr. 07736/9233-40, E-Mail: c.osswald@tengen.de). Bitte beachten Sie, dass nur die bei der Verwaltung angemeldeten Kühlgeräte durch den Müllabfuhrzweckverband Rielasingen-Worblingen abgeholt werden. Kühlgeräteanmeldungen nach dem 14.04.2020 können nicht mehr berücksichtigt werden. Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Tel.: 07736/9233-27 zur Verfügung.
Meldung vom 24. März 2020

Änderung bei der Schließung von Einrichtungen aufgrund der geänderten Corona-Verordnung

Aufgrund der Corona-Verordnung des Landes vom 17.03.2020, zuletzt geändert am 22.03.2020, haben sich Änderungen in § 4 „Schließung von Einrichtungen“ ergeben. So ist bis zum 19.04.2020 der Betrieb von Friseuren, aber auch Tattoo-/Piercing-Studios, Massagestudios, Kosmetikstudios, Nagelstudios sowie Studios für kosmetische Fußpflege untersagt. Das Wirtschaftsministerium hat Auslegungshinweise zu den bisherigen Grenzfällen des § 4 CoronaVO veröffentlicht. Diese sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/2020-03-22_Auslegungshinweise_zur_Corona-Verordnung.pdf
Meldung vom 23. März 2020

Informationen zum Rathausbetrieb und zur Gremienarbeit

Die Stadtverwaltung Tengen stellt ab sofort bis auf weiteres den allgemeinen Publikumsverkehr ein. Ihre Anliegen werden - soweit möglich - telefonisch und per E-Mail bearbeitet. Das Rathaus ist telefonisch grundsätzlich von Mo.- Do. von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie Fr. von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar. Das Bauamt ist am Mittwochnachmittag nicht besetzt. Bei dringenden, nicht verschiebbaren Anliegen, die nur persönlich erledigt werden können, nehmen Sie bitte zunächst mit dem Rathaus telefonischen Kontakt unter Tel. 07736/9233-0 auf. Ihr Anliegen wird geprüft und Sie erhalten dann ggf. einen Termin. Der Gemeinderat wird seine Gemeinderatsitzungen bis einschließlich April einstellen. Gleiches gilt für die Ortschaftsratssitzungen und die Sprechstunde der Ortsvorsteher.