Gesundheit
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) muss vorübergehend die Öffnungszeiten der
allgemeinen Notfallpraxen in Baden-Württemberg einschränken. Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozial-
gerichtes (BSG), das weitreichende Konsequenzen für den ärztlichen Bereitschaftsdienst hat und daher An-
passungen an der Struktur erforderlich macht. Diese Änderung gilt ab 25.10.2023 und vorerst bis auf Weiteres.
Die aktuellen Öffnungszeiten Ihrer Notfallpraxis ist unter nachfolgendem Link einzusehen:
https://www.kvbawue.de/patienten/praxissuche/notfallpraxis-finden
Patientinnen und Patienten können zu den Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung in die Notfallpraxis kommen.
Für nicht gehfähige Patienten kann in dringenden Fällen und einer erforderlichen Akutbehandlung ein Hausbesuch
über die 116117 angefragt werden.
Bei medizinischen Notfällen, insbesondere bei Verdacht auf Herzinfarkt und Schlaganfall, muss sofort der Rettungs-
dienst unter der 112 alarmiert werden.
Hier finden Sie eine Reihe von Ärzten und weiteren Gesundheitsangeboten.
