Aktuelles

Meldung vom 13. März 2020

Absage des Bürgerempfangs der Stadt Tengen

Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des neuartigen Coronavirus findet der Bürgerempfang der Stadt Tengen am 28. März 2020 in der Randenhalle nicht statt. Bezüglich der Einschätzung der Lage und der Einstufung der Risikogebiete stützt sich die Stadtverwaltung auf die Bewertung des Robert Koch-Instituts (RKI) zum Umgang mit Veranstaltungen. Da beim Bürgerempfang viele Menschen auf engem Raum zusammen kommen, auch Risikogruppen in der Regel vertreten sind und die Veranstaltung nicht zwingend stattfinden muss, wird der Bürgerempfang verschoben. Die Gesundheitsbehörden zielen weiterhin darauf ab, einzelne Infektionen in Deutschland so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu verzögern. Daher soll auf größere Menschenansammlungen und Veranstaltungen lieber verzichtet werden. Der Bürgerempfang wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Hierzu wird gesondert informiert.
Meldung vom 18. Februar 2020

Geplante Maßnahmen im Bereich Fernwärme 2020

Der Ausbau der Wärmeversorgung im Stadtgebiet Tengen soll ab 26.02.2020 fortgeführt werden. Im untenstehenden Übersichtsplan sind diese Bereich schematisch dargestellt.   Für das Jahr 2020 ist von Seiten des Investors geplant, den 2019 begonnenen Ausbau in der Leipferdinger Straße bis zum Neubaugebiet Ob den Häusern IV fortzusetzten (roter Bereich). Im Anschluss ist der Ausbau im Bereich Tonweg, Sandweg, Ludwig-Gerer-Straße und Kalkgrube (blauer Bereich) vorgesehen.   Diese Arbeiten sollen im ersten Kalenderhalbjahr stattfinden. Hausanschlüsse die nicht in diesem Bereich liegen werden, sofern möglich, vom Investor im Anschluss an diese beiden Maßnahmen gemacht.   Für das zweite Halbjahr soll voraussichtlich die Klingenstraße (rosa Bereich) sowie die Marktstraße (grüner Bereich) und eine Versorgungsleitung zur Biogasanlage (grüne Linie) erfolgen. Abhängig davon wie der Baufortschritt im ersten Kalenderhalbjahr war.
Meldung vom 06. Februar 2020

Einreichung von Vorschlägen für besonderes Engagement

In diesem Jahr werden die Ehrungen für besonderes Engagement im Rahmen des Bürgerempfangs am 28. März 2020 um 19 Uhr in der Randenhalle Tengen gewürdigt und überreicht. Der Gemeinderat der Stadt Tengen hat hierzu die Richtlinien im Jahr 2017 beschlossen. Geehrt werden können sowohl Einzelpersonen, als auch Gruppen bzw. Mannschaften, die sich durch ihr besonderes ehrenamtliches Engagement, herausragenden Einsatz für das Gemeinwohl, besondere sportliche Erfolge oder besondere „einzelne Taten“ ausgezeichnet werden. Zu ehrende Personen müssen in der Stadt Tengen wohnhaft sein oder in einem Verein der Stadt Tengen engagiert sein. Die herausragenden Engagements werden in vier Kategorien aufgeteilt: Kultur (z.B. langjähriges aktive Mitglied einer Chorgemeinschaft. Der zu Ehrende hat u.a. im Verein ein Amt mehrere Jahre inne oder sich im Besonderen für den Verein engagiert) Sport (Einzelperson oder Mannschaft) Soziales und Kirchen (z.B. Leiterinnen der Kinderkirche oder langjähriges Mitglied des Gemeindeteams) Sonstiges (z.B. Bereitschaftsleiter des DRK oder aktives Mitglied der Freiwillige Feuerwehr mit besonderen herausragenden Leistungen) Die genannten Beispiele sind selbstverständlich nicht erschöpfend. Die eingereichten Vorschläge des letzten Jahres – die nicht geehrt wurden – werden nicht in dieses Jahr übernommen. Die Vereine aber auch Bürgerinnen und Bürger können Vorschläge bei der Stadt einreichen. Die notwendigen Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie unten aufgeführt. Die Anträge sollten bis spätestens Mittwoch, 11. März 2020 der Stadt Tengen vorliegen. Die Entscheidung der zu Ehrenden wird wieder von den Vereinsvertretern gewählt. Wobei jeder Verein eine Stimme hat. In der letzten Ehrenamts-Komitee-Sitzung am 12.03.2019 wurde vorgeschlagen, die Entscheidung künftig online/per Briefwahl durchzuführen. Aus diesem Grund wird die Verwaltung in diesem Jahr alle Vereine per Mail/Post über die eingereichten Anträge und das Wahlsystem mit einem extra Schreiben informieren. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Scheu, Telefon-Nummer: 07736/9233-10 oder b.scheu@tengen.de gerne zur Verfügung.
Meldung vom 06. Februar 2020

Beantragung von Briefwahl für den Bürgerentscheid am 8. März 2020

In den nächsten Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen für den Bürgerentscheid an alle Wahlberechtigten versandt. Sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung vorliegen haben und Sie am Abstimmungstag verhindert sein sollten, können Sie entweder mit Ihrer Wahlbenachrichtigung oder über die städtische Homepage digital Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Auf der städtischen Homepage (www.tengen.de) finden Sie in Kürze den Link zur Briefwahlbeantragung unter Windkraft Tengen. Eine Beantragung der Briefwahl ist regulär bis Freitag, 6. März 2020, 18 Uhr im Einwohnermeldeamt im Rathaus oder bis 12 Uhr über die städtische Homepage möglich. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Briefwahl noch am Sonntag, 8. März 2020 bis 15 Uhr beantragt werden. Denken Sie daher bitte frühzeitig an die Beantragung der Briefwahlunterlagen, sofern Sie am Abstimmungstag nicht in den bekannten Wahllokalen abstimmen können.
Meldung vom 04. Februar 2020

2. Dialogveranstaltung am 17.02.2020 zum Bürgerentscheid in Tengen

Die Stadtverwaltung Tengen lädt zur 2. Dialogveranstaltung im Rahmen des Informations- und Dialogprozesses am Montag, 17.02.2020 in die Randenhalle nach Tengen ein. Um 19 Uhr besteht, nach einem Inputvortrag von Bürgermeister Marian Schreier, die Möglichkeit zur Diskussion an verschiedenen Stammtischgruppen. Dort kann ausführlich diskutiert und gefragt werden. Eine offene Fragerunde zum Schluss rundet die Veranstaltung ab.
Meldung vom 03. Februar 2020

Pflanzenbestellung für Privatwaldbesitzer 2020

Privatwaldbesitzer können wieder über das Forstrevier Tengen Forstpflanzen bestellen. Den Bestellvordruck „Pflanzenbestellung Frühjahr 2020“ finden Sie untenstehend. Der Vordruck ist ebenfalls im Rathaus bei Frau Möhrke, Zimmer 28, erhältlich. Die Mindestbestellmenge/Bundgröße je Baumart muss unbedingt beachtet werden. Eine geringe Verfügbarkeit besteht für Stiel- und Traubeneichen. Kleinmengen (bis 200 Stk) werden in Pflanzsäcken angeliefert. Auslieferungstermin ist Anfang März - Anfang April 2020 (je nach Witterung) am Forststützpunkt Tengen. Der genaue Termin wird Ihnen telefonisch mitgeteilt.   Die ausgefüllte Bestell-Liste schicken Sie bitte bis spätestens Freitag, den 28.02. an:               Revierleiter Tobias Müller,         Fax: 07531 - 8003567 Forststützpunkt Tengen              tobias.mueller@lrakn.de Rohrertalstr.15 78 250 Tengen
Meldung vom 24. Januar 2020

WhatsApp-Newsletter-Dienst eingestellt!

Liebe Bürgerinnen und Bürger, wie Sie gewiss bereits festgestellt haben, erfolgten seit geraumer Zeit keine Mitteilungen mehr über unseren Newsletterdienst. Leider hat WhatsApp sich dazu entschlossen grundsätzlich keine Newsletter-Funktion mehr anzubieten. Seit Ende 2019 steht das Angebot von WhatsApp-Newslettern weltweit nicht mehr zur Verfügung. Die Verwaltung prüft aktuell, welche Alternativen möglich sind. Ihre Stadtverwaltung
Meldung vom 21. Januar 2020

Masernimpfpflicht ab 1. März 2020

Nachdem der Bundestag am 14.11.2019 das Gesetz zur Masern-Impfpflicht in öffentlichen Einrichtungen verabschiedet und der Bundesrat dies am 20. Dezember 2019 gebilligt hat, gilt ab dem 1. März 2020 eine Masernimpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen. Ab dem 1. März 2020 müssen Eltern also nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind, wenn sie sie in einer Kita oder Schule anmelden. Auch alle Kinder, die am 1. März 2020 bereits in den städtischen KiTas bzw. Grundschule betreut werden, haben einen Nachweis bis zum Ablauf des 31. Juli 2021 vorzulegen. Wie wird die Einhaltung der Masernimpfpflicht kontrolliert? Die betroffenen Kinder haben nach § 20 Absatz 9 IfSG der Leitung der jeweiligen Einrichtung vor (tatsächlichem) Beginn ihrer Betreuung folgenden Nachweis vorzulegen: 1. einen Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis, auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder nach § 26 Absatz 2 Satz 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), darüber, dass bei ihnen ein Impfschutz gegen Masern besteht, 2. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können oder 3. eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach Nummer 1 oder Nummer 2 bereits vorgelegen hat. Es wird deshalb gebeten, bereits jetzt den Impfstatus Ihrer Kinder zu überprüfen. Auf der Landesebene Baden-Württemberg wurde zwischen den beteiligten Ministerien eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die nach Abschluss ihrer Arbeit Vorgaben zur konkreten Umsetzung herausgeben wird. Sobald diese vorliegen, werden weitere Informationen durch die Kindertagesstätten an die Eltern weitergegeben, zu welchem Zeitpunkt die Nachweise konkret in den Einrichtungen vorgelegt werden müssen.
Meldung vom 20. Januar 2020

Entwässerung und Wasserversorgung

Ab dem 01.01.2020 wird von Seiten der Stadt Tengen bei Änderung, Erweiterung oder bei einem Neuanschluss im Bereich der Entwässerung ein Entwässerungsantrag gefordert. Die hierzu notwendigen Unterlagen können auf der Homepage der Stadt Tengen im Bereich: Service & Rathaus > Bürgerservice > Formular/ Online Antragsstellung > Bauwesen abrufen werden. Das gleiche gilt für den Bereich Wasserversorgungsantrag . Auch dieser Antrag ist im obigen Formularangebot enthalten. Die Anträge sowie evtl. Fragen zu den Anträgen können an Herrn Völlinger, Tel. 0 77 36/92 33-31 gestellt werden.
Meldung vom 14. Januar 2020

Exkursion in den Stadtwald Tengen am 20.01.2020

Exkursion in den Stadtwald Im Rahmen des Informations- und Dialogprozesses zu den geplanten Windrädern in Watterdingen finden am 20. Januar 2020 eine Exkursion in den Stadtwald in Tengen statt. Die Exkursion beginnt um 15 Uhr. Treffpunkt ist an der Kreuzung Schlemsweg (auch als Stettener Fahrweg bekannt) und Alter Postweg. Bei Google sind beim vorgesehenen Treffpunkt ein Wanderparkplatz und ein Aussichtspunkt eingetragen.
Meldung vom 17. Dezember 2019

Nachbericht erste Dialogveranstaltung Watterdingen

Bei der ersten Dialogveranstaltung zu den geplanten Windrädern in Watterdingen am vergangenen Dienstag konnten sich um die 300 Interessierte umfassend über das Vorhaben informieren. Zunächst stellte Bürgermeister Marian Schreier die wesentlichen Überlegungen und Gründe für die Durchführung des Bürgerentscheids vor. Anschließend konnten sich die Anwesenden an Ständen über verschiedene Themen informieren. Neben den Fakten zum Bürgerentscheid gab es Informationen zur Technik von Windkraftanlage, dem Bau und Rückbau sowie der Zuwegung und Erschließung der Anlagen. Anhang von Visualisierungen wurden die Planungen optisch veranschaulicht. Eine Zwischenbilanz von Verenafohren und Informationen über die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung wurde am Stand der Bürgerenergie Bodensee und Hegau-Wind präsentiert. Vertreter des Landratsamts Konstanz standen für Fragen zum Genehmigungsprozess und zu den Auswirkungen des Klimawandels im Wald zur Verfügung. Abgerundet wurde der Marktplatz mit einem Stand zu den Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, Untersuchungen zum Artenschutz beim Windpark Verenafohren und einem Ausblick auf die weiteren Veranstaltungen. In einer abschließenden Runde konnten Hinweise, Vorteile, Nachteile, Anregungen und Fragen angebracht werden. Diese wurden gesammelt und werden aktuell mit den offenen Fragen, die sich an den Ständen ergeben haben aufgearbeitet. Sobald die Fragen zusammen gestellt und beantwortet sind, werden sie auf der städtischen Homepage ( www.tengen.de ) unter Windkraft Tengen zur Verfügung gestellt. Sollten Fragen offen bleiben, dürfen diese gerne an windkraft@tengen.de gestellt werden. Die zweite Dialogveranstaltung in Tengen findet am 17. Februar 2020 statt.
Meldung vom 16. Dezember 2019

Veranstaltungsankündigungen

Im Rahmen des Informations- und Dialogprozesses zu den geplanten Windrädern in Watterdingen finden am 20. Januar 2020 gleich zwei Veranstaltungen statt. Exkursion in den Stadtwald Die Stadtverwaltung lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer Exkursion in den Stadtwald um 15 Uhr ein. Vor Ort wird gezeigt, wie sich der Klimawandel schon heute konkret auf den Stadtwald auswirkt. Der genaue Treffpunkt wird noch bekannt gegeben. Informationsveranstaltung in Stetten Um auch die umliegenden Gemeinden über die geplanten Windräder zu informieren, findet um 19 Uhr eine Informationsveranstaltung im Bürgerhaus in Stetten statt. Die Bürgerinnen und Bürger in Stetten und Leipferdingen nehmen zwar nicht am Bürgerentscheid teil, sollen aber dennoch frühzeitig bezüglich des Windparks informiert und angehört werden.
Meldung vom 16. Dezember 2019

Anmeldung eines Betreuungsplatzes in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Tengen für das Kindergartenjahr 2020/2021

In Kürze beginnt das Anmeldeverfahren für einen KiTa-Platz in einer städtischen Einrichtung für das KiTa-Jahr 2020/21. Grundsätzlich werden alle potenziellen KiTa-Eltern angeschrieben, ob für das kommende Kita-Jahr ein Betreuungsplatz benötigt wird. Abgefragt wird das verbindliche Interesse der Eltern für einen Platz für Kinder ab 2 Jahren. Mit der Platzabfrage können die Kinder vorgemerkt werden, bei unterjährigen Anfragen kann oft auf Wünsche nicht eingegangen werden. Um einen tatsächlich Bedarf an Betreuungsplätze ermitteln zu können und die Einteilung planen zu können, bitten wir darum, die Angaben möglichst verbindlich zu tätigen und nur den tatsächlich gewünschten Betreuungsumfang anzugeben. Für eine bedarfsgerechte Planung und Zuteilung der Kinderbetreuungsplätze für den Zeitraum September 2020 bis August 2021 werden die Eltern gebeten die Anmeldebögen bis 1. Februar 2020 in einer der Kindertagesstätte in Tengen, Büßlingen oder Watterdingen abzugeben. Plätze für das Kindergartenjahr 2021/2022 werden erst im Januar/Februar 2021 vergeben. Nach Abgabe des Anmeldebogens erhalten die Eltern eine Eingangsbestätigung der Betreuungsanfrage. Anschließend werden alle Anmeldungen gesammelt und die Anmeldungen auf die zur Verfügung stehenden Plätze durch die drei Einrichtungsleitungen verteilt. Bis Mitte März werden die Reservierungsbestätigungen versendet. Wir bitten um Verständnis, dass dies nur eine vorläufige Mitteilung sein wird. Bis spätestens 15. April 2020 ist der reservierte Platz anzunehmen oder abzulehnen, so dass ggf. Nachbesetzungen vorgenommen werden können. Wenn das Angebot angenommen wird, wird ein Termin vereinbart, um den Vertrag schriftlich zu schließen. Dies erfolgt ca. 4 Wochen vor dem gewünschten Aufnahmetermin. Informationen über die Kindergärten finden Sie im Internet unter www.tengen.de (Rubrik Leben in Tengen/Kinder & Jugend/Kindertagesstätten ). Sollten Sie als Eltern bis Mitte Januar keinen Brief erhalten haben, obwohl Ihr Kind im September 2020 2 Jahre alt oder älter ist und Ihr Kind noch in keiner Einrichtung sein, so melden Sie sich bitte bei der Stadtverwaltung, Frau Kersten-Reck, um einen Anmeldebogen zu erhalten (Tel. 07736/9233-21, E-Mail: s.kersten-reck@tengen.de ). <Für Rückfragen stehen Ihnen die jeweiligen Einrichtungsleitungen gerne zur Verfügung.
Meldung vom 11. Dezember 2019

Geführte Exkursion zum Windpark Verenafohren

Der Gemeinderat hat entschieden, dass die Bürgerinnen und Bürger über die Verpachtung eines städtischen Grundstücks zur Errichtung von drei Windkraftanlagen im Gebiet Brand abstimmen sollen. Deshalb wird es am 8. März 2020 einen Bürgerentscheid geben. Im Vorfeld findet ein umfangreicher Informations- und Dialogprozess statt. Die meisten Menschen aus den umliegenden Gemeinden haben sich bereits an den Anblick des bestehenden Windparks Verenafohren oberhalb von Wiechs gewöhnt und viele waren auch schon direkt an den Anlagen. Im Rahmen des Informations- und Dialogprozesses wird zu einer geführten Exkursion zum Windpark Verenafohren eingeladen. Aus erster Hand werden Informationen zur Technik und zum Bau der Anlagen sowie zur Entstehungsgeschichte des Windparks Verenafohren angeboten, welcher gut vergleichbar ist mit dem geplanten Windpark Brand. Treffpunkt ist am Dienstag, den 17.12. um 14.45 Uhr am Sportplatz in Wiechs (Hardtweg). Von dort gemeinsamer Abmarsch über den Waldweg zur Anlage 1. Alle interessierten Bürger sind herzlich eingeladen. Der Gesangverein Wiechs bietet eine kleine Bewirtung an. Die Exkursion findet bei jedem Wetter statt, denken Sie bitte an festes Schuhwerk und warme Kleidung.
Meldung vom 26. November 2019

Winterdienst

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Stadt Tengen hat ihren Winterdienst und die damit verbundene Streupflicht von Splitt-Streuung auf die Streuung mit Streusalz umgestellt. Auf Grund dieser Umstellung werden ab diesem Jahr nur noch die vorhandenen Splitt-Behälter im Bereich von Steilstücken aufgestellt und mit Splitt befüllt. Es erfolgen keine weiteren Splitt-Lieferungen mehr. Bitte berücksichtigen Sie dies bei den Vorbereitungen auf ihren Winterdienst.