Allgemeinverfügung Wasserentnahmeverbot

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

untenstehend finden Sie die Allgemeinverfügung zum Wasserentnahmeverbot vom 15.06.2026 des
Landratsamts Konstanz.

Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wird im gesamten Gebiet des Landkreises
Konstanz untersagt. Ausgenommen sind das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen.

Die Verfügung wird aufgrund der aktuellen Wetterprognose und der Niedrigwassersituation in den Gewässern
zunächst bis zum 31. August 2026 befristet.

Meldung vom 20. Juli 2021

Hochwasserschutz im Bereich von Gewässern

Bei den letzten Starkregenereignissen musste von Seiten der Stadt Tengen festgestellt werden, dass zum Teil Schwemmgut wie Altreifen, Stückholz angeschwemmt wurden. Dies weist darauf hin, dass dieses Material im Bereich des Gewässerrandstreifens abgelegt wurde. Hierdurch kam es zum Teil im Bereich von Brücken oder Engstellen zu Verkeilungen, welche den ungehinderten Abfluss des Wassers verhindert haben.   Wir möchten deshalb die Bevölkerung nochmals eindringlich darum bitten, dass in einem Abstand von 5 m ab Böschungsoberkante (innerorts) sowie 10 m (außerorts) nichts gelagert werden sollte, um solche Gefahrenlagen ausschließen zu können.