Aktuelles

Meldung vom 24. März 2021

Aktuelle Corona-Regelungen im Landkreis Konstanz

Da der Inzidenzwert im Landkreis Konstanz am heutigen Dienstag zum dritten Mal in Folge über 100 liegt, treten ab Donnerstag, 25. März 2021, wieder strengere Corona-Regeln in Kraft. Ab Donnerstag, 25. März 2021, gelten zusätzlich folgende einschränkenden Maßnahmen: · Erweiterte Kontaktbeschränkungen : Ein Haushalt plus eine weitere nicht zum Haushalt gehörende Person; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. ·Schließung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr. ·Schließung von Außensportanlagen für den Amateur und individuellen Freizeitsport. Individualsport ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts plus einer weiteren nicht zum Haushalt gehörende Person erlaubt. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Weitläufige Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Umkleiden, Aufenthaltsräume und andere Gemeinschaftseinrichtungen, wie sanitäre Anlagen dürfen nicht genutzt werden. ·Der Einzelhandel darf kein Click & Meet anbieten, sondern nur noch Click & Collect . Nicht von der Schließung des Einzelhandels betroffen sind unter anderem: Apotheken, Drogerien, Baumärkte, Buchhandlungen, Gärtnereien. ·Schließung von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen (Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen), mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege. ·Untersagung des Betriebs von SonnenstudiosBetrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen nur im Rahmen des Onlineunterrichts. ·Derzeit gilt im Landkreis Konstanz keine Ausgangssperre. · Die derzeitigen Öffnungsregelungen von Kindergärten und Schulen bleiben bestehen. Für Lockerungen muss die 7-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge unter 100 liegen. Ausschlaggebend sind die Inzidenzwerte, die das Landesgesundheitsamt veröffentlicht. Detaillierte Informationen zu den geltenden Regelungen gibt es hier .
Meldung vom 16. Februar 2021

Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ab dem 22. Februar 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, die Landesregierung Baden-Württemberg hat beschlossen, dass ab dem 22.02.2021 die KiTas wieder für alle im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen geöffnet werden. Ab Montag, den 22.02.21, werden die KiTa St. Vinzenz in Tengen, KiTa St. Josef in Büsslingen und KiTa St. Gordian und Epimachus in Watterdingen unter den gleichen Regeln arbeiten, die vor der Schließung der Einrichtung im Dezember galten:
Meldung vom 15. Februar 2021

Gebühren Kindertagesstätten/Kernzeitbetreuung

Der Gemeinderat der Stadt Tengen hat in seiner Sitzung vom 10.02.2021 beschlossen, dass aufgrund der Schließung der Schule und der Kindertagesstätten die Gebühr für die nicht genutzte Betreuung Ihrer Kinder für den Monat Januar erlassen wird. Die bereits bezahlten oder abgebuchten Beträge für Januar werden wir Ihnen zurückerstatten. Die Gebühren für die Notgruppe werden tageweise nach Ihrer Nutzung abgerechnet. Sie werden nicht höher sein, als die bisherigen Betreuungsgebühren im regulären Kindergartenbetrieb, sofern der Betreuungsumfang nicht höher ist. Ein Kind, das bisher einen Halbtags-Platz hatte und in der Not- betreuung auch die Betreuung im Umfang eines Halbtags-Platzes in Anspruch nimmt, wird dieselbe Gebühr bezahlen. Bei einem Ganztags- und Verlängerten Öffnungszeit-Platz wird aktuell das Mittagessen nicht berechnet, weil es nicht angeboten wird. Das bedeutet die Gebühr wird geringer ausfallen. Die Januargebühr werden wir nun zeitnah berechnen und Ihnen einen Bescheid darüber zukommen lassen. Wenn Sie bereits die Gebühr für Januar bezahlt haben, bekommen sie den Differenzbetrag zurück- erstattet. Bei Rückfragen zur Abrechnung steht Ihnen Frau Huber, unter 07736/9233-41 oder per Mail r.huber@tengen.de gerne zur Verfügung.
Meldung vom 08. Februar 2021

Holzlagerung am Alten Postweg

Die blumenbunten, artenreichen Heuwiesen, die landauf, landab sehr selten geworden sind, sind auf den Gemarkungen der Stadt Tengen noch häufiger vorzufinden. Sie sind als „FFH-Mähwiesen“ europaweit geschützt und dürfen nach Naturschutzrecht in ihrem Zustand nicht verschlechtert werden.   Die FFH-Mähwiesen südlich des Alten Postweges werden schon seit einiger Zeit durch die Lagerung von Holz beeinträchtigt. Das Landratsamt Konstanz hat nun mit der Stadt Tengen und dem zuständigen Förster eine pragmatische Lösung für eine alternative Holzlagerung gefunden: Das Holz kann auf einem circa neun Meter breiten Streifen nördlich des Postweges zwischengelagert werden, der sich im Eigentum der Stadt Tengen befindet (gelbmarkierte Fläche auf beiliegendem Kartenauszug).   Die Privatwaldbesitzer werden ausdrücklich gebeten, künftig kein Holz auf den Flächen südlich des Postwegs zu lagern. Nach Auskunft des zuständigen Försters wird Holz, welches auf den Wiesengrundstücken südlich des Postweges abgelegt wird, zukünftig nicht mehr auf- genommen und vermarktet.
Meldung vom 03. Februar 2021

Pflanzenbestellung für Privatwaldbesitzer 2021

Privatwaldbesitzer können wieder über das Forstrevier Tengen Forstpflanzen bestellen. Den Bestellvordruck "Pflanzenbestellung Frühjahr 2021" erhalten Sie untenstehend oder im Rathaus bei Frau Möhrke, Zimmer 28 (Tel.: 07736/9233-28). Die M indestbestellmenge/Bundgröße je Baumart muss unbedingt beachtet werden. Eine geringe Verfügbarkeit besteht für Stiel- und Traubeneichen. Kleinmengen (bis 200 Stück) werden in Pflanzsäcken angeliefert. Auslieferungstermin ist Anfang März - Anfang April 2021 (je nach Witterung) am Forststützpunkt Tengen. Der genaue Termin wird Ihnen telefonisch mitgeteilt. Die ausgefüllte Bestellliste schicken Sie bitte bis spätestens Freitag, 26.02.2021 an: Revierleiter Tobias Müller E-Mail: tobias.mueller@lrakn.de Fax: 07531/8003567 Forststützpunkt Tengen Marktstraße (evangelisches Gemeindehaus) 78250 Tengen
Meldung vom 02. Februar 2021

Unterstützung nichtmobiler und bedürtiger Mitbürgerinnen und Mitbürger mit FFP2-Masken

Die Stadtverwaltung unterstützt bedürftige und nicht-mobile Menschen mit der einmaligen Ausgabe von drei FFP2-Masken. Um diese Masken zu erhalten, muss gegenüber der Stadtverwaltung wahr- heitsgemäß versichert werden, dass soziale Leistungen (z.B. Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Wohngeld) bezogen werden oder eine eingeschränkte Mobilität vorliegt.   Berechtigte haben verschiedene Möglichkeiten an diese kostenfreien FFP2- Masken zu gelangen: Unter der Rufnummer 07736/9245685 kann in der Zeit von Montag bis Donnerstag, von 10 bis 12 Uhr die Maskenbestellung getätigt werden. Die Zustellung der berechtigt angemeldeten FFP2-Masken an die Bürgerinnen und Bürger erfolgt im Anschluss postalisch. Darüber hinaus können die FFP2-Masken nach vorheriger Anmeldung im Rathaus im Einwohnermelde- amt (Zimmer 29) abgeholt werden.