Allgemeinverfügung Wasserentnahmeverbot

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

untenstehend finden Sie die Allgemeinverfügung zum Wasserentnahmeverbot vom 15.06.2026 des
Landratsamts Konstanz.

Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wird im gesamten Gebiet des Landkreises
Konstanz untersagt. Ausgenommen sind das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen.

Die Verfügung wird aufgrund der aktuellen Wetterprognose und der Niedrigwassersituation in den Gewässern
zunächst bis zum 31. August 2026 befristet.

Meldung vom 15. März 2022

Verlegung und Austausch von Leitungen "Im Amtsgarten" und "Hinterburg" in Tengen

Ab ca. KW 13/2022 (28.03.2022) wird in der Straße „Im Amtsgarten“ (im Anschluss an das Neubaugebiet) sowie in der Straße „Hinterburg“ eine Wärmeleitung durch die Fernwärme SBH AG, Grafenhausen verlegt. Parallel wird die Stadt Tengen in einem Teilbereich die Wasserleitung austauschen. Dies hat zur Folge, dass den Anwohnern in diesem Bereich eine Zufahrt zu den Grundstücken teilweise nicht möglich sein wird.