Allgemeinverfügung Wasserentnahmeverbot

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

untenstehend finden Sie die Allgemeinverfügung zum Wasserentnahmeverbot vom 15.06.2026 des
Landratsamts Konstanz.

Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wird im gesamten Gebiet des Landkreises
Konstanz untersagt. Ausgenommen sind das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen.

Die Verfügung wird aufgrund der aktuellen Wetterprognose und der Niedrigwassersituation in den Gewässern
zunächst bis zum 31. August 2026 befristet.

Pressefoto Prof. Busch
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Zum Vortrag „Gehirn unter Strom – Umgang mit dem digitalen Alltagsstress“ laden die Stadt Engen, die Volksbank eG – Die Gestalterbank und der Regionale Wirtschaftsförderverein Hegau e.V. am Donnerstag, 20. Oktober, ein.