Fahrten zum Impfzentrum für Menschen mit eingeschränkter Mobilität

Die Krankenkassen in Baden-Württemberg und das Ministerium für Soziales und Integration
haben sich darauf geeinigt, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die nicht selbständig
zu einem Impfzentrum gelangen können für den Weg eine sogenannte Krankenfahrt nehmen können.

Die dafür notwendige ärztliche Verordnung kann beim Hausarzt erfragt werden. Dies geht auch telefonisch.

(Erstellt am 02. Februar 2021)