Landesfamilienpass
Gutscheine für das Jahr 2026 ab sofort erhältlich
Die Gutscheine 2026 des Landes Baden-Württemberg für den Landesfamilienpass sind ab sofort im Meldeamt erhältlich.
Einen Landesfamilienpass können Familien erhalten, die
- mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben;
- nur aus einem Elternteil bestehen und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- mit einem schwer behinderten kindergeldberechtigenden Kind mit mind. 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben;
- bürgergeldberechtigt oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- wohngeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
Neben dem Passinhaber und den Kindern können bis zu vier weitere Erwachsene als Begleitperson in den Familienpass eingetragen werden. Von den eingetragenen Personen können dann bei Ausflügen bis zu zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen und die Staatlichen Schlösser und Gärten sowie die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg unentgeltlich oder zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Außerdem können der Erlebnispark Tripsdrill, der Europa-Park in Rust, die Wilhelma in Stuttgart und das Ravensburger Spieleland sowie weitere Einrichtungen ermäßigt besucht werden.
Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/bw-gestalten/gerechtes-baden-wuerttemberg/familie-kinder/landesfamilienpass
ist eine Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.
Der Landesfamilienpass und die Gutscheine sind im Rathaus Tengen, Meldeamt, Zimmer 29 erhältlich. Für weitere Auskünfte erreichen Sie das Meldeamt unter Tel. 07736/9233-29.
