Allgemeinverfügung Wasserentnahmeverbot

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

untenstehend finden Sie die Allgemeinverfügung zum Wasserentnahmeverbot vom 15.06.2026 des
Landratsamts Konstanz.

Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wird im gesamten Gebiet des Landkreises
Konstanz untersagt. Ausgenommen sind das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen.

Die Verfügung wird aufgrund der aktuellen Wetterprognose und der Niedrigwassersituation in den Gewässern
zunächst bis zum 31. August 2026 befristet.

Meldung vom 27. Oktober 2023

Allgemeine Notfallpraxen in Baden-Württemberg

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) muss vorübergehend die Öffnungszeiten der allgemeinen Notfallpraxen in Baden-Württemberg einschränken. Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG), das weitreichende Konsequenzen für den ärztlichen Bereitschaftsdienst hat und daher Anpassungen an der Struktur erforderlich macht. Diese Änderung gilt ab 25.10.2023 und vorerst bis auf Weiteres.