Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung am 20.01.2026
Die Stadt Tengen lädt hiermit die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Tengen zur Jagdgenossenschaftsversammlung am20.01.2026, 18.30 Uhrin den Bürgersaal ein.
(eine persönliche Einladung erfolgt nicht)
Tagesordnung:
- Begrüßung mit Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
- Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen
und der dadurch gehaltenen Grundflächen - Allgemeine Informationen zum Jagdkataster/Jagdgenossenschaft
- Tätigkeitsbericht über die Geschäftsführung der Jagdgenossenschaft
- Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft
- Beratung und Beschlussfassung über die erneute Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat
für 6 Jahre gemäß § 15 Abs. 7 i. V. m. § 17 Abs. 4 JW MG - Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages
- Verschiedenes
Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nichtöffentlich.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Tengen
gelegenen Grundstücke. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht
ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.
Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen,
als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen gemäß § 15 Abs. 5 JWMG.
Stimmenthaltungen werden als Ablehnung gezählt. Miteigentümer oder Gesamtheitseigentümer können ihr Stimmrecht
als Jagdgenossen nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegebenen Stimmen werden nicht gezählt.
Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben.
Jeder anwesende Jagdgenosse kann maximal fünf abwesende Jagdgenossen vertreten.
Sind für Grundflächen mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen, sind, sofern sie bei der Versammlung nicht alle
anwesend sind, Vollmachten vorzulegen. Dies gilt auch bei Eheleuten. Ein Vollmacht-Formular ist dieser Bekanntmachung
beigefügt. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme.
Sollten Sie innerhalb des letzten Jahres Flurstücke erworben oder geerbt haben oder sich die Eigentumsverhältnisse/
Miteigentümer geändert haben bringen Sie bitte einen geeigneten Nachweis mit (z.B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag,
Erbschein).
Um die Planung zu erleichtern bitten wir Sie, sich nach Möglichkeit vorab per E-Mail (stadt@tengen.de) bis spätestens
Donnerstag, 15.01.2026 anzumelden. Hierbei sind ihr vollständiger Name, Vorname und Ihr Geburtsdatum anzugeben.
Sollten Sie eine oder mehrere Personen vertreten, benötigen wir auch die Vollmachten vorab, jeweils mit vollständigem
Namen, Vornamen und Geburtsdatum der vertretenen Person.
Wir bitten die Versammlungsteilnehmer um rechtzeitiges Erscheinen (ab 18.00 Uhr). Bitte halten sie ihren Personalausweis
und ggf. Bevollmächtigungen bereit, damit die erforderlichen Feststellungen bezüglich der Teilnahme- und Stimmberechtigung
getroffen werden können.
Für weitere Informationen zur Versammlung der Jagdgenossenschaft steht Ihnen Frau Schultheiß [Telefon Nr. 07736-923328,
Dienstag u. Donnerstag von 8.00-12.00 Uhr] zur Verfügung.
Der Entwurf der Neufassung der Satzung kann im Rathaus während der üblichen Öffnungszeiten und auf der Homepage
www.tengen.de eingesehen werden.
Tengen, 12.12.2025
gez.
Selcuk Gök
Bürgermeister

