Hinweis zu den Umtauschfristen für Führerscheine

Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine

Ab dem Jahr 2026 laufen die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine ab.
Für deren Umtauschfrist ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend.
Das Ausstellungjahr ist auf der Vorderseite des Führerscheins eingetragen.

Ausnahme: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein (unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins) erst bis zum
Januar 2033umtauschen.
 

Umtauschfristen für alte Papierführerscheine
Die Umtauschfristen für alte Papierführerscheine sind bereits wie folgt abgelaufen:

Anträge für den Umtausch in einen neuen Scheckkartenführerschein können während unserer allgemeinen Öffnungszeiten im Meldeamt gestellt bzw. abgegeben werden.
Folgende Unterlagen sind hierzu erforderlich:
 
-Antrag (erhältlich im Meldeamt)
-aktuelles, biometrisches Lichtbild (Papierbild),
-nicht älter als 1 Jahr gültiger Personalausweis oder Reisepass
-aktueller Führerschein
 
Für Rückfragen erreichen Sie das Meldeamt unter Tel. 07736/9233-29 oder per E-Mail: S.Andjelkovski@tengen.de