Die wichtigsten Infos zur Landtagswahl am Sonntag
Wahlzeit: von 8 bis 18 Uhr in allen Wahllokalen.
Das richtige Wahllokal finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
In Ihrem Wahllokal erhalten Sie einen amtlichen Stimmzettel. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Die Erststimme vergeben Sie auf der linken Seite des Stimmzettels (schwarzer Druck) an eine Wahlkreisbewerberin oder einen Wahlkreisbewerber.
Die Zweitstimme vergeben Sie auf der rechten Seite (blauer Druck) an eine Partei bzw. Landesliste.
Die Ermittlung sowie die Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann kann dieser Sitzung beiwohnen und beobachten.
Briefwahl:
Der letzte Termin zur Beantragung der Briefwahl ist am Freitag, den 06. März 2026 bis 15 Uhr.
An diesem Tag können Briefwahlunterlagen in der Zeit von 08.30 bis 12.00 Uhr sowie 14.00 bis 15.00 Uhr im Meldeamt, Zimmer 29 (Rathaus Tengen) persönlich beantragt und abgeholt werden.
Das Meldeamt ist in dieser Zeit unter Tel. 07736 9233-29 erreichbar.
Wer seine bereits beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten oder verloren hat, kann am Samstag, den 07. März 2026 zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr persönlich im Meldeamt, Zimmer 29 (Rathaus Tengen) die Ausstellung eines neuen Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen beantragen.
Wer am Wahltag aus begründeten, nachweisbaren Ausnahmefällen nicht zur Stimmabgabe im Wahllokal erscheinen kann (z.B. bei plötzlicher Erkrankung) kann noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr telefonisch (Tel. 07736 9233-10) Briefwahl beantragen.
Wer für eine andere Person einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht der/des Wahlberechtigten vorlegen.
Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis spätestens 18 Uhr im Rathausbriefkasten, Marktstraße 1 in 78250 Tengen eingegangen sein.
Nutzen Sie Ihr Stimmrecht und nehmen Sie an der 18. Landtagswahl teil.


