Landesgrenzbegehung
Nach § 2 der weiterhin gültigen landesherrlichen Verordnung vom 05.04.1894 über die Erhaltung und Berichtigung der Landesgrenze, ist deren Begehung im sechsjährigen Turnus vorzunehmen.
Am 16.04. und 17.04.2025 fand die Landesgrenzbegehung entlang der Grenze zwischen der Schweiz und Deutschland statt. Durchgeführt vom Kanton Schaffhausen und dem Landratsamt Konstanz begleiten die jeweils angrenzenden Gemeinden abschnittsweise diese Begehung.
Die Vorarbeiten hierfür beinhalteten das Ausholzen der Grenzlinie auf jeder Seite in einer Breite von 1 m, so dass eine 2 m Breite Gasse entstanden ist. Diese wurden seitens der Stadt Tengen vom Forstamt und dem Bauhof durchgeführt.