Allgemeinverfügung Wasserentnahmeverbot

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

untenstehend finden Sie die Allgemeinverfügung zum Wasserentnahmeverbot vom 15.06.2026 des
Landratsamts Konstanz.

Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wird im gesamten Gebiet des Landkreises
Konstanz untersagt. Ausgenommen sind das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen.

Die Verfügung wird aufgrund der aktuellen Wetterprognose und der Niedrigwassersituation in den Gewässern
zunächst bis zum 31. August 2026 befristet.

Meldung vom 24. März 2021

Aktuelle Corona-Regelungen im Landkreis Konstanz

Da der Inzidenzwert im Landkreis Konstanz am heutigen Dienstag zum dritten Mal in Folge über 100 liegt, treten ab Donnerstag, 25. März 2021, wieder strengere Corona-Regeln in Kraft. Ab Donnerstag, 25. März 2021, gelten zusätzlich folgende einschränkenden Maßnahmen: · Erweiterte Kontaktbeschränkungen : Ein Haushalt plus eine weitere nicht zum Haushalt gehörende Person; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. ·Schließung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr. ·Schließung von Außensportanlagen für den Amateur und individuellen Freizeitsport. Individualsport ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts plus einer weiteren nicht zum Haushalt gehörende Person erlaubt. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Weitläufige Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Umkleiden, Aufenthaltsräume und andere Gemeinschaftseinrichtungen, wie sanitäre Anlagen dürfen nicht genutzt werden. ·Der Einzelhandel darf kein Click & Meet anbieten, sondern nur noch Click & Collect . Nicht von der Schließung des Einzelhandels betroffen sind unter anderem: Apotheken, Drogerien, Baumärkte, Buchhandlungen, Gärtnereien. ·Schließung von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen (Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen), mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege. ·Untersagung des Betriebs von SonnenstudiosBetrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen nur im Rahmen des Onlineunterrichts. ·Derzeit gilt im Landkreis Konstanz keine Ausgangssperre. · Die derzeitigen Öffnungsregelungen von Kindergärten und Schulen bleiben bestehen. Für Lockerungen muss die 7-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge unter 100 liegen. Ausschlaggebend sind die Inzidenzwerte, die das Landesgesundheitsamt veröffentlicht. Detaillierte Informationen zu den geltenden Regelungen gibt es hier .