Aktuelles

Meldung vom 23. April 2020

Erweiterte Notgruppenbetreuung in den Kitas und in der Grundschule Tengen

Sehr geehrte Arbeitgeber, sehr geehrte Eltern, am 20. April wurde durch die Landesregierung verkündet, dass ab dem 27.04.2020 für die Kitas und Schulen bis einschließlich der 7. Klassen eine erweiterte Notbetreuung gilt. Für die Planung der Notgruppenbetreuung benötigen wir bei einem Bedarf von Ihnen vollständige Angaben zur Art und zum Umfang Ihres Arbeitsverhältnisses. Dabei ist zu beachten, dass wir nur Kita-/Schul-Notgruppen planen und organisieren für Mitarbeitende, die nach § 1 Absatz 4 und § 1a der Corona-Verordnung der Landesregierung in der aktuellen Fassung berechtigt sind. Der Absatz 1a der Corona-Verordnung lag zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Formulars lediglich in einem Entwurf vor. Diesen finden Sie nachfolgend. Die Kapazitäten der Notgruppenbetreuung sind aus Gründen des Infektionsschutzes beschränkt. In der Regel können Notgruppen eine Platzanzahl bis zur Hälfte der zulässigen Gruppengröße/Klassengröße anbieten. Es ist zu befürchten, dass die Kapazitäten der Notgruppen nach den nun geltenden Anspruchskriterien nicht vollständig ausreichen. Der reguläre Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie der Schulbetrieb bleiben in weiten Teilen untersagt, daher ist es weiterhin nur eine „Notbetreuung. “ Es können nicht alle Kinder betreut werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie Ihren Antrag auf einen Notgruppenplatz bis spätestens Donnerstag, 23.04.2020 um 12:00 Uhr mit allen erforderlichen Anlagen ausschließlich per Mail an s.kersten-reck@tengen.de senden oder in den Briefkasten des Rathauses werfen . Bitte geben Sie Ihren Antrag nicht in den KiTas ab, da sonst nicht sichergestellt werden kann, dass er rechtzeitig im Rathaus zur Prüfung vorliegt. Später eingegangene Anträge oder unvollständige Anträge können unter Umständen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Anträge auf einen Notgruppenplatz, der erst zu einem späteren Zeitpunkt benötigt wird. Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen ein zusätzliches Schreiben des Arbeitgebers zur Bestätigung eines Notgruppenbetreuungsbedarfs unbedingt notwendig ist (Nachweis einer „präsenzpflichtigen beruflichen Tätigkeit“, Unabkömmlichkeitsbescheinigung für Mitarbeitende im Bereich Regierung, Verwaltung, Parlament, Rechtspflege, Justizvollzug usw.). Zur Prüfung des Anspruchs auf einen Notgruppenplatz benötigen wir in jedem Fall für beide Erziehungsberechtigte das entsprechend ausgefüllte Formular. Alleinerziehende Personen mit einem geteilten Sorgerecht müssen ebenfalls für beide Erziehungsberechtigten das entsprechend ausgefüllte Formular vorlegen. Für Personen, die das alleinige Sorgerecht haben, reicht das Formular des einen Erziehungsberechtigten. Die Entscheidung über das Vorliegen eines Anspruchs auf einen Notgruppenplatz trifft die Stadtverwaltung Tengen nach Prüfung aller eingegangenen Anträge. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass vor Prüfung aller eingegangenen Anträge keine Zusagen über einen Betreuungsplatz in der Notgruppe erteilt werden können.  Sollten sich Angaben durch den Arbeitgeber oder die Erziehungsberechtigten im Antrag nachträglich als nicht korrekt erweisen, behalten wir uns vor, den Anspruch auf einen Notgruppenbetreuungsplatz zu widerrufen. Die Notgruppenbetreuung findet in der Kita/Schule statt, die das Kind im Regelfall besucht. Sofern die Kapazitäten der Notgruppe einer Kita/Schule nicht ausreichen, werden Kinder bevorzugt, bei denen einer der Erziehungsberechtigten in der kritischen Infrastruktur unabkömmlich ist oder das Elternteil die alleinige Sorge innehat. Für Fragen steht Ihnen Frau Kersten-Reck zur Verfügung unter der Telefonnummer 07736-9233-21 oder s.kersten-reck@tengen.de.
Meldung vom 21. April 2020

Digitale Bürgerversammlung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,   ich hoffe, Sie hatten trotz der besonderen Umstände ein paar geruhsame Osterfeiertage. Eigentlich hätten wir Ende März den städtischen Bürgerempfang durchgeführt. Dann hätten wir jetzt gemeinsam zurückblicken können: Auf Ehrungen für herausragendes ehrenamtliches Engagement, auf den Stand städtischer Projekte - und natürlich auf viele Gespräche und Begegnungen, die am Rande eines solchen Abends stattfinden. Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie war das nicht möglich. Und es ist aktuell auch nicht absehbar, wann Veranstaltungen dieser Größenordnung wieder stattfinden können. Dennoch oder gerade deswegen gibt es Informations- und Gesprächsbedarf. Die Corona-Pandemie fordert von uns allen, dass wir Gewohnheiten ändern und neue Wege gehen. Das möchten wir auf Seiten der Stadtverwaltung auch tun und Sie sehr herzlich zur ersten digitalen Bürgerversammlung am 21. April 2020, 19:15 Uhr einladen. Schon ab 18:45 Uhr können Sie sich „einwählen“ um etwaige technische Fragen zu klären. Was erwartet Sie? Wie beim städtischen Bürgerempfang wird es einen Überblick über die aktuellen städtischen Projekte geben. Unter anderem werde ich über die geplanten Windräder in Watterdingen, den Baustart und die Planungen für das Ärztehaus, neue Überlegungen bzgl. Schloss Blumenfeld und die Entwicklung von Baugebieten berichten. Auch über den aktuellen Stand in Sachen Eindämmung des Corona-Virus werde ich informieren. Anschließend haben Sie Gelegenheit, Fragen zu stellen - auch zu anderen städtischen Themen. Die digitale Bürgerversammlung ist auf eine Stunde angesetzt, so dass wir ca. um 20:15 Uhr fertig sind. Wie kann ich teilnehmen? Die digitale Bürgerversammlung wird über Cisco Webex Meeting abgehalten. Sie können über diesen Link und Passwort der Videokonferenz beitreten: https://kurzelinks.de/buergerversammlung-tengen Passwort: 2435 Die digitale Bürgerversammlung wird zusammen mit Translake GmbH, Konstanz organisiert. Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Anleitung, wie Sie mitmachen können. Ich freue mich, wenn ich Sie nächste Woche bei der ersten digitalen Bürgerversammlung begrüßen darf und wenn wir gemeinsam neue Wege beschreiten. Anders als sonst üblich können wir Sie im Anschluss an die Veranstaltung leider nicht auf ein Glas Wein oder Bier einladen - das holen wir nach, versprochen. Dafür haben Sie die Möglichkeit - falls meine Ausführungen zu langatmig geraten sollten - mich jederzeit stumm zu schalten. Ihr  Marian Schreier
Meldung vom 01. April 2020

Kühlgeräteabfuhr am Dienstag, 21.04.2020

Die zu entsorgenden Kühlgeräte für die Abfuhr am 21.04.2020 sind schriftlich bei der Stadtverwaltung Tengen anzumelden. Verwenden Sie zur Anmeldung bitte den unten gekennzeichneten Abschnitt und senden diesen bis spätestens 14.04.2020   an die Stadt Tengen (Fax-Nr. 07736/9233-40, E-Mail: c.osswald@tengen.de). Bitte beachten Sie, dass nur die bei der Verwaltung angemeldeten Kühlgeräte durch den Müllabfuhrzweckverband Rielasingen-Worblingen abgeholt werden. Kühlgeräteanmeldungen nach dem 14.04.2020 können nicht mehr berücksichtigt werden. Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Tel.: 07736/9233-27 zur Verfügung.
Meldung vom 24. März 2020

Änderung bei der Schließung von Einrichtungen aufgrund der geänderten Corona-Verordnung

Aufgrund der Corona-Verordnung des Landes vom 17.03.2020, zuletzt geändert am 22.03.2020, haben sich Änderungen in § 4 „Schließung von Einrichtungen“ ergeben. So ist bis zum 19.04.2020 der Betrieb von Friseuren, aber auch Tattoo-/Piercing-Studios, Massagestudios, Kosmetikstudios, Nagelstudios sowie Studios für kosmetische Fußpflege untersagt. Das Wirtschaftsministerium hat Auslegungshinweise zu den bisherigen Grenzfällen des § 4 CoronaVO veröffentlicht. Diese sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/2020-03-22_Auslegungshinweise_zur_Corona-Verordnung.pdf
Meldung vom 23. März 2020

Informationen zum Rathausbetrieb und zur Gremienarbeit

Die Stadtverwaltung Tengen stellt ab sofort bis auf weiteres den allgemeinen Publikumsverkehr ein. Ihre Anliegen werden - soweit möglich - telefonisch und per E-Mail bearbeitet. Das Rathaus ist telefonisch grundsätzlich von Mo.- Do. von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie Fr. von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar. Das Bauamt ist am Mittwochnachmittag nicht besetzt. Bei dringenden, nicht verschiebbaren Anliegen, die nur persönlich erledigt werden können, nehmen Sie bitte zunächst mit dem Rathaus telefonischen Kontakt unter Tel. 07736/9233-0 auf. Ihr Anliegen wird geprüft und Sie erhalten dann ggf. einen Termin. Der Gemeinderat wird seine Gemeinderatsitzungen bis einschließlich April einstellen. Gleiches gilt für die Ortschaftsratssitzungen und die Sprechstunde der Ortsvorsteher.
Meldung vom 13. März 2020

Absage des Bürgerempfangs der Stadt Tengen

Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des neuartigen Coronavirus findet der Bürgerempfang der Stadt Tengen am 28. März 2020 in der Randenhalle nicht statt. Bezüglich der Einschätzung der Lage und der Einstufung der Risikogebiete stützt sich die Stadtverwaltung auf die Bewertung des Robert Koch-Instituts (RKI) zum Umgang mit Veranstaltungen. Da beim Bürgerempfang viele Menschen auf engem Raum zusammen kommen, auch Risikogruppen in der Regel vertreten sind und die Veranstaltung nicht zwingend stattfinden muss, wird der Bürgerempfang verschoben. Die Gesundheitsbehörden zielen weiterhin darauf ab, einzelne Infektionen in Deutschland so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu verzögern. Daher soll auf größere Menschenansammlungen und Veranstaltungen lieber verzichtet werden. Der Bürgerempfang wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Hierzu wird gesondert informiert.
Meldung vom 18. Februar 2020

Geplante Maßnahmen im Bereich Fernwärme 2020

Der Ausbau der Wärmeversorgung im Stadtgebiet Tengen soll ab 26.02.2020 fortgeführt werden. Im untenstehenden Übersichtsplan sind diese Bereich schematisch dargestellt.   Für das Jahr 2020 ist von Seiten des Investors geplant, den 2019 begonnenen Ausbau in der Leipferdinger Straße bis zum Neubaugebiet Ob den Häusern IV fortzusetzten (roter Bereich). Im Anschluss ist der Ausbau im Bereich Tonweg, Sandweg, Ludwig-Gerer-Straße und Kalkgrube (blauer Bereich) vorgesehen.   Diese Arbeiten sollen im ersten Kalenderhalbjahr stattfinden. Hausanschlüsse die nicht in diesem Bereich liegen werden, sofern möglich, vom Investor im Anschluss an diese beiden Maßnahmen gemacht.   Für das zweite Halbjahr soll voraussichtlich die Klingenstraße (rosa Bereich) sowie die Marktstraße (grüner Bereich) und eine Versorgungsleitung zur Biogasanlage (grüne Linie) erfolgen. Abhängig davon wie der Baufortschritt im ersten Kalenderhalbjahr war.
Meldung vom 06. Februar 2020

Einreichung von Vorschlägen für besonderes Engagement

In diesem Jahr werden die Ehrungen für besonderes Engagement im Rahmen des Bürgerempfangs am 28. März 2020 um 19 Uhr in der Randenhalle Tengen gewürdigt und überreicht. Der Gemeinderat der Stadt Tengen hat hierzu die Richtlinien im Jahr 2017 beschlossen. Geehrt werden können sowohl Einzelpersonen, als auch Gruppen bzw. Mannschaften, die sich durch ihr besonderes ehrenamtliches Engagement, herausragenden Einsatz für das Gemeinwohl, besondere sportliche Erfolge oder besondere „einzelne Taten“ ausgezeichnet werden. Zu ehrende Personen müssen in der Stadt Tengen wohnhaft sein oder in einem Verein der Stadt Tengen engagiert sein. Die herausragenden Engagements werden in vier Kategorien aufgeteilt: Kultur (z.B. langjähriges aktive Mitglied einer Chorgemeinschaft. Der zu Ehrende hat u.a. im Verein ein Amt mehrere Jahre inne oder sich im Besonderen für den Verein engagiert) Sport (Einzelperson oder Mannschaft) Soziales und Kirchen (z.B. Leiterinnen der Kinderkirche oder langjähriges Mitglied des Gemeindeteams) Sonstiges (z.B. Bereitschaftsleiter des DRK oder aktives Mitglied der Freiwillige Feuerwehr mit besonderen herausragenden Leistungen) Die genannten Beispiele sind selbstverständlich nicht erschöpfend. Die eingereichten Vorschläge des letzten Jahres – die nicht geehrt wurden – werden nicht in dieses Jahr übernommen. Die Vereine aber auch Bürgerinnen und Bürger können Vorschläge bei der Stadt einreichen. Die notwendigen Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie unten aufgeführt. Die Anträge sollten bis spätestens Mittwoch, 11. März 2020 der Stadt Tengen vorliegen. Die Entscheidung der zu Ehrenden wird wieder von den Vereinsvertretern gewählt. Wobei jeder Verein eine Stimme hat. In der letzten Ehrenamts-Komitee-Sitzung am 12.03.2019 wurde vorgeschlagen, die Entscheidung künftig online/per Briefwahl durchzuführen. Aus diesem Grund wird die Verwaltung in diesem Jahr alle Vereine per Mail/Post über die eingereichten Anträge und das Wahlsystem mit einem extra Schreiben informieren. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Scheu, Telefon-Nummer: 07736/9233-10 oder b.scheu@tengen.de gerne zur Verfügung.
Meldung vom 06. Februar 2020

Beantragung von Briefwahl für den Bürgerentscheid am 8. März 2020

In den nächsten Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen für den Bürgerentscheid an alle Wahlberechtigten versandt. Sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung vorliegen haben und Sie am Abstimmungstag verhindert sein sollten, können Sie entweder mit Ihrer Wahlbenachrichtigung oder über die städtische Homepage digital Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Auf der städtischen Homepage (www.tengen.de) finden Sie in Kürze den Link zur Briefwahlbeantragung unter Windkraft Tengen. Eine Beantragung der Briefwahl ist regulär bis Freitag, 6. März 2020, 18 Uhr im Einwohnermeldeamt im Rathaus oder bis 12 Uhr über die städtische Homepage möglich. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Briefwahl noch am Sonntag, 8. März 2020 bis 15 Uhr beantragt werden. Denken Sie daher bitte frühzeitig an die Beantragung der Briefwahlunterlagen, sofern Sie am Abstimmungstag nicht in den bekannten Wahllokalen abstimmen können.
Meldung vom 04. Februar 2020

2. Dialogveranstaltung am 17.02.2020 zum Bürgerentscheid in Tengen

Die Stadtverwaltung Tengen lädt zur 2. Dialogveranstaltung im Rahmen des Informations- und Dialogprozesses am Montag, 17.02.2020 in die Randenhalle nach Tengen ein. Um 19 Uhr besteht, nach einem Inputvortrag von Bürgermeister Marian Schreier, die Möglichkeit zur Diskussion an verschiedenen Stammtischgruppen. Dort kann ausführlich diskutiert und gefragt werden. Eine offene Fragerunde zum Schluss rundet die Veranstaltung ab.
Meldung vom 03. Februar 2020

Pflanzenbestellung für Privatwaldbesitzer 2020

Privatwaldbesitzer können wieder über das Forstrevier Tengen Forstpflanzen bestellen. Den Bestellvordruck „Pflanzenbestellung Frühjahr 2020“ finden Sie untenstehend. Der Vordruck ist ebenfalls im Rathaus bei Frau Möhrke, Zimmer 28, erhältlich. Die Mindestbestellmenge/Bundgröße je Baumart muss unbedingt beachtet werden. Eine geringe Verfügbarkeit besteht für Stiel- und Traubeneichen. Kleinmengen (bis 200 Stk) werden in Pflanzsäcken angeliefert. Auslieferungstermin ist Anfang März - Anfang April 2020 (je nach Witterung) am Forststützpunkt Tengen. Der genaue Termin wird Ihnen telefonisch mitgeteilt.   Die ausgefüllte Bestell-Liste schicken Sie bitte bis spätestens Freitag, den 28.02. an:               Revierleiter Tobias Müller,         Fax: 07531 - 8003567 Forststützpunkt Tengen              tobias.mueller@lrakn.de Rohrertalstr.15 78 250 Tengen
Meldung vom 24. Januar 2020

WhatsApp-Newsletter-Dienst eingestellt!

Liebe Bürgerinnen und Bürger, wie Sie gewiss bereits festgestellt haben, erfolgten seit geraumer Zeit keine Mitteilungen mehr über unseren Newsletterdienst. Leider hat WhatsApp sich dazu entschlossen grundsätzlich keine Newsletter-Funktion mehr anzubieten. Seit Ende 2019 steht das Angebot von WhatsApp-Newslettern weltweit nicht mehr zur Verfügung. Die Verwaltung prüft aktuell, welche Alternativen möglich sind. Ihre Stadtverwaltung
Meldung vom 21. Januar 2020

Masernimpfpflicht ab 1. März 2020

Nachdem der Bundestag am 14.11.2019 das Gesetz zur Masern-Impfpflicht in öffentlichen Einrichtungen verabschiedet und der Bundesrat dies am 20. Dezember 2019 gebilligt hat, gilt ab dem 1. März 2020 eine Masernimpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen. Ab dem 1. März 2020 müssen Eltern also nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind, wenn sie sie in einer Kita oder Schule anmelden. Auch alle Kinder, die am 1. März 2020 bereits in den städtischen KiTas bzw. Grundschule betreut werden, haben einen Nachweis bis zum Ablauf des 31. Juli 2021 vorzulegen. Wie wird die Einhaltung der Masernimpfpflicht kontrolliert? Die betroffenen Kinder haben nach § 20 Absatz 9 IfSG der Leitung der jeweiligen Einrichtung vor (tatsächlichem) Beginn ihrer Betreuung folgenden Nachweis vorzulegen: 1. einen Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis, auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder nach § 26 Absatz 2 Satz 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), darüber, dass bei ihnen ein Impfschutz gegen Masern besteht, 2. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können oder 3. eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach Nummer 1 oder Nummer 2 bereits vorgelegen hat. Es wird deshalb gebeten, bereits jetzt den Impfstatus Ihrer Kinder zu überprüfen. Auf der Landesebene Baden-Württemberg wurde zwischen den beteiligten Ministerien eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die nach Abschluss ihrer Arbeit Vorgaben zur konkreten Umsetzung herausgeben wird. Sobald diese vorliegen, werden weitere Informationen durch die Kindertagesstätten an die Eltern weitergegeben, zu welchem Zeitpunkt die Nachweise konkret in den Einrichtungen vorgelegt werden müssen.