Verfahrensbeschreibungen

Leistungen

Frauenhäuser - Förderung beantragen

In Baden-Württemberg gibt es Frauen- und Kinderschutzhäuser, die Frauen und deren Kindern vorübergehend Schutz, Unterkunft und Betreuung bieten, wenn sie häuslicher Gewalt ausgesetzt oder davon bedroht sind.

Die Frauen- und Kinderschutzhäuser werden vom Land Baden-Württemberg durch Förderung der Maßnahmen für Prävention, Krisenintervention und Nachsorge sowie Förderung der Investitionen unterstützt, um Beratungs-, Hilfs- und Schutzangebote bieten zu können. Auch soll für Notfälle jederzeit die telefonische Erreichbarkeit und Aufnahmebereitschaft gewährleistet sein.

Zuständige Stelle

Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich das Frauen- und Kinderschutzhaus befindet.

Abteilung 2, Wirtschaft, Raumordnung-, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen [Regierungspräsidium Freiburg]

Hausanschrift

Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br.
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Kontakt

Telefon 0761 208-0
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.9e3739e6-1735-4c30-a899-f6cc6e7c3340.8c09

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie sind entweder selbst Träger eines Frauen- und Kinderschutzhauses. Oder Sie sind eine gemeinnützige Stiftung, Kommune/Landkreis, Wohlfahrtsverband oder gemeinnütziger Verein und die beantragte Zuwendung kommt unmittelbar einem Frauen- und Kinderschutzhauses zugute kommen.

Verfahrensablauf

  • Melden Sie sich mit Ihrem Servicekonto auf www.service-bw.de an.
  • Wählen Sie aus, wofür Sie eine Förderung wünschen:
    • Maßnahmen der Prävention, Krisenintervention und Nachsorge oder/und
    • Investitionen am/im Frauen- und Kinderschutzhaus
  • Füllen Sie das Online-Antragsformular vollständig aus.
  • Für Investitionen: Laden Sie in Schritt 4 der Antragstellung die erforderliche Unterlage (siehe unten) hoch.
  • Schicken Sie den Antrag online bis 31.03. ab.
  • Sie erhalten eine automatisch generierte Sendebestätigung.
  • Beim Vorliegen aller förderrechtlichen Voraussetzungen erhalten Sie den Zuwendungsbescheid sowie Formulare für die Auszahlung und für den Verwendungsnachweis. Der Zuwendungsbescheid wird elektronisch per E-Mail versendet oder an Ihr service-bw-Postfach zugestellt.
  • Anschließend können Sie die Mittelanforderung (Auszahlung des Förderbetrages) ganz oder in Teilbeträgen per E-Mail beim zuständigen Regierungspräsidium direkt beantragen und erhalten die Überweisung.
  • Der Verwendungsnachweis ist dem zuständigen Regierungspräsidium bis zum 31.03. des Folgejahres unterschrieben per E-Mail vorzulegen.

Weitere Auskünfte und Beratung erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium.

Fristen

bis zum 31.03. jedes Jahres (Förderanträge: laufendes Jahr, Verwendungsnachweise: Folgejahr)

Erforderliche Unterlagen

Für Investitionsförderung: Aufstellung der geplanten Ausgaben mit Nennung und Erläuterung zu den einzelnen geplanten Maßnahmen (formlos).

Kosten

keine

Hinweise

Weitere Auskünfte und Beratung erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium

Freigabevermerk

02.06.2025 Regierungspräsidium Freiburg